Liebe DATEV, liebe Community,
bei einer Einkommensteuer 2023 habe ich von einem ausländischen Institut eine Zusammenfassung der Erträge für die Anlage KAP zur Einkommensteuererklärung, hier werden sowohl Beträge für Zeile 7 (Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben) als auch Zeile 19 (Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben) ausgewiesen.
Sehe ich das richtig, dass ich in der Detailerfassung der Anlage KAP hierfür zwei Einträge machen muss oder gibt es einen "Kapitalertrag" bei dem beide Zeilen vorhanden sind?
Mit freundlichen Grüßen,
Florian Mayer
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