Hallo zusammen,
aus aktuellem Anlass: Wir haben vor einigen Jahren einen Mandanten betreut der seine Buchhaltung selber macht und wir den JA.
Nun übernehmen wir den Mandanten wieder, aber es "fehlen" quasi die Jahre 2018 und 2019. Ab 2020 machen wir wieder den JA.
Spricht etwas dagegen den alten Mandanten zu reaktivieren und so die alte Mandantennummer wiederzubeleben? Ich würde mir die aktuelle Buha 2020 ff schicken lassen und diese einspielen oder gibt das Probleme weil 18/19 fehlen?
Hallo @Florian_Brett,
leider fehlen sehr wichtige Angaben zu Ihrem Sachverhalt:
Ich gehe mal vom einfachsten Fall 😊 aus, Sie haben ausschließlich eine Buchführung (inkl. Jahresabschluss, aber ohne Anlagenbuchführung und Kostenrechnung):
Bevor Sie das Wirtschaftsjahr 2020 einspielen, führen Sie im Jahr 2017 und 2018 eine Jahresübernahme ins Folgejahr durch➡️ (Kanzlei-Rechnungswesen | Bestand | Jahresübernahme | Neues Wirtschaftsjahr anlegen).
Dadurch werden die Wirtschaftsjahre 2018 und 2019 angelegt✔️. Im Anschluss können Sie das Wirtschaftsjahr 2020 einspielen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass vermutlich der einzuspielende Bestand eine abweichende Beraternummer und Mandantennummer hat. Nach Klick auf Einspielen in den Bestandsdiensten Rechnungswesen können Sie unter Erweitert den Bestand mit einer abweichendem Berater/Mandant einspielen (also mit Ihrer Beraternummer und Mandantennummer).
Wenn Sie auch die Anlagenbuchführung und / oder Kostenrechnung nutzen, wird es komplexer 😉.
Freundliche Grüße
Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag
Kostenrechnung wird nicht verwendet, im Jahresabschluss aber die Analgenbuchführung
Hallo @Florian_Brett,
okay. Haben Sie dann eine Komplettsicherung der Anlagenbuchführung über alle Jahre erhalten?
Denn: Sie benötigen ja die Wirtschaftsgüter aus den Jahren 2018 und 2019 für die Abschreibungsberechnung etc. im Jahr 2020.
Freundliche Grüße
Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag