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Datenbestände bei Wiederübernahme einer Mandantschaft

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letzte Antwort am 14.02.2022 16:23:00 von Lukas_Rudolph
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Florian_Brett
Fortgeschrittener
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Hallo zusammen,

 

 

aus aktuellem Anlass: Wir haben vor einigen Jahren einen Mandanten betreut der seine Buchhaltung selber macht und wir den JA.

 

Nun übernehmen wir den Mandanten wieder, aber es "fehlen" quasi die Jahre 2018 und 2019. Ab 2020 machen wir wieder den JA.

 

Spricht etwas dagegen den alten Mandanten zu reaktivieren und so die alte Mandantennummer wiederzubeleben? Ich würde mir die aktuelle Buha 2020 ff schicken lassen und diese einspielen oder gibt das Probleme weil 18/19 fehlen?

DATEV-Mitarbeiter
Lukas_Rudolph
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 4
134 Mal angesehen

Hallo @Florian_Brett,

 

leider fehlen sehr wichtige Angaben zu Ihrem Sachverhalt:

  • Ist Ihr Bestand ein reiner Finanzbuchführungs-Bestand (inkl. Jahresabschluss)🤔?
  • Nutzen Sie auch die Anlagenbuchführung oder die Kostenrechnung🤔?

 

Ich gehe mal vom einfachsten Fall 😊 aus, Sie haben ausschließlich eine Buchführung (inkl. Jahresabschluss, aber ohne Anlagenbuchführung und Kostenrechnung):

Bevor Sie das Wirtschaftsjahr 2020 einspielen, führen Sie im Jahr 2017 und 2018 eine Jahresübernahme ins Folgejahr durch➡️  (Kanzlei-Rechnungswesen | Bestand | Jahresübernahme | Neues Wirtschaftsjahr anlegen). 
Dadurch werden die Wirtschaftsjahre 2018 und 2019 angelegt✔️. Im Anschluss können Sie das Wirtschaftsjahr 2020 einspielen. 

Bitte berücksichtigen Sie, dass vermutlich der einzuspielende Bestand eine abweichende Beraternummer und Mandantennummer hat. Nach Klick auf Einspielen in den Bestandsdiensten Rechnungswesen können Sie unter Erweitert den Bestand mit einer abweichendem Berater/Mandant einspielen (also mit Ihrer Beraternummer und Mandantennummer).

 

Wenn Sie auch die Anlagenbuchführung und / oder Kostenrechnung nutzen, wird es komplexer 😉.

 

Freundliche Grüße

Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag

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Florian_Brett
Fortgeschrittener
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108 Mal angesehen

Kostenrechnung wird nicht verwendet, im Jahresabschluss aber die Analgenbuchführung

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DATEV-Mitarbeiter
Lukas_Rudolph
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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80 Mal angesehen

Hallo @Florian_Brett,

 

okay. Haben Sie dann eine Komplettsicherung der Anlagenbuchführung über alle Jahre erhalten?

Denn: Sie benötigen ja die Wirtschaftsgüter aus den Jahren 2018 und 2019 für die Abschreibungsberechnung etc. im Jahr 2020.

 

Freundliche Grüße

Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag

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letzte Antwort am 14.02.2022 16:23:00 von Lukas_Rudolph
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