Hallo,
ist jetzt die Bereitstellung zur späteren Übermittlung bei getrenntveranlagten Ehegatten in der Einkommensteuererklärung möglich? Früher war es ja nicht möglich.
Wenn nein, wann kann man damit rechnen.
Danke.
Viele Grüße
Gülay
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Siehe auch: elektronische Übermittlung - Übermittelnde Person ...
Zu Frage 1):
Nein es ist seit vielen Jahren nicht möglich und es ist immer nocht nicht möglich.
Zu Frage 2):
Hier kann ich nur meine Prognose kundtun.
Sobald alle Steuerprogramme im Rechenzentrum laufen wird der Wunsch in die Datenbank aufgenommen, eine Umsetzung kann nicht versprochen werden.
Manuel 👦 und Manuela 👧 müssen noch eine lange Zeit mit den hervorragenden Mitteln der DATEV zur Überwachung von Aufgaben diesen Job erledigen. Es würde ja nur der Arbeitserleichterung in der Kanzlei dienen, so etwas kann und darf DATEV Software ja nicht leisten.
DATEV - Zukunft verweigern. Immer voran.
Nachtrag:
Das Thema ist ja nun auch nicht neu:
Kommt ja schon aus 2016, vermutlich lassen sich auch noch frühere Vorkommen finden.
@einmalnoch schrieb:
DATEV - Zukunft verweigern. Immer voran.
Interessanter neuer Begriff: "Prozessleugner" (Leute, die Ihre Software nicht anhand der Prozesse, in denen die Software eingesetzt werden soll, entwickeln).