Die ist eine Nachricht, die eigentlich nach Ideas gehört. Ich habe aber dort keine Rubrik gefunden:
Wann können wir endlich mit der Funktion der Bereitstellung zur Übermittlung bei getrennter Veranlagung rechnen?
Dies löst nämlich wieder einen "Sonder-Prozess" in der Kanzlei im Zusammenspiel Sachbearbeiter und Sekretariat aus.
Im Rahmen des RZ-Ausfalls zum wichtigen Abgabetermin hätte das geholfen.
Und auch die Freizeichnung online ist bei diesen Mandaten nicht möglich. Ich nutze diese Möglichkeit mittlerweile auch bei nicht IT-affinen Mandanten und wenn man diese dann endlich unterschriftsbereit mit dem SmartLogin hat, dann kommt eine getrennte Veranlagung dabei heraus..... und alles geht wieder per PDF. Senden, drucken, unterschreiben, scannen, zurücksenden. Nicht gerade schön.
Ich glaube wir warten jetzt schon lange genug auf die Lösung des Problems - zumindest diejenigen die schon länger mit der Bereitstellung arbeiten. (und was sich absolut im Rahmen des RZ-Ausfalls bewährt hat). Denn da hat der Chef persönlich am Sonntag die restlichen Erklärungen ans Finanzamt übertragen; kein Mitarbeiter hat Überstunden machen müssen)
Viele Grüße
Thomas Zwipf
Hallo Herr Zwipf,
Vielen Dank für Ihre Anregung bezgl. der Übermittlung/Freizeichnung online der getrennten Veranlagung.
Bitte haben Sie Verständnis, dass eine Realisierung derzeit nicht vorgesehen ist.
Im Rahmen der Weiterentwicklung der DATEV-Steuerprogramme stehen in nächster Zeit - neben den vorrangig zu berücksichtigenden gesetzlichen Änderungen - die folgenden Themen im Vordergrund:
- elektronische Übermittlung von Belegen an die Finanzverwaltung über die neue Anwendung "Belegnachreichung" (voraussichtliche Freigabe: in 2020)
- Weiterentwicklung der Online-Plattform "DATEV Meine Steuern" für den digitalen Datenaustausch zwischen Steuerberater und Mandant
- Erneuern der technischen Architektur, um Verbesserungen und Programmergänzungen künftig schneller und einfacher realisieren zu können
Ihre Anregung haben wir selbstverständlich dokumentiert:
Abhängig von dem Nutzen für den einzelnen Programmnutzer, der Gesamtanzahl der betroffenen Programmnutzer sowie dem voraussichtlichen Entwicklungsaufwand wird eine spätere Realisierung geprüft."
Mit freundlichem Gruß
Ursula Wolrab
Service Steuern 2 |
DATEV eG
Guten Abend,
wir melden auf jeden Fall auch Bedarf an!! Gleicher Fall! IT-Affiner Mandant, aber meist getrennte Veranlagung - da nützt das ganze tolle Ankündigen nichts, wenn ich ihm sage, dass es bald einfacher wird. Der hält uns doch für unzurechnungsfähig ^^.
Genauso wie es notwendig ist, zusammenveranlagte Ehegatten einzeln freizeichnen zu lassen, ohne eine weitere Zusatzvereinbarung, sondern vielmehr mit einem unkomplizierten SmartLogin für den Ehegatten. Ist auch viel besser für die Dokumentation, wenn man einfach protokolliert hat, dass beide zustimmen.
Grüße in die Runde,
Lisa Ziemann
Noch einen Versuch ca. ein Jahr später.
Ich halte das immer noch für sehr wichtig ... insbesondere wegen der Freizeichnung.
Und ich gehe davon aus, dass meine Kollegen, die mittlerweile mehr die Freizeichnung nutzen ähnlich denken.
Alternativ zur Freizeichnung: PDF per e-mail verschicken, drucken, unterzeichnen, scannen, zurückmailen. Das passt nicht gerade ins Digitalisierungszeitalter.
Viele Grüße
Thomas Zwipf
Sehr geehrtes Datev Team,
auch wir teilen die Auffassung von Herrn Zwipf.
Nach mittlerweile 2 Jahren sollte das doch langsam in Planung sein, damit die getrennte Veranlagung ebenfalls über die Freizeichnung online laufen kann.
Vielen Grüße
Dominik Mix
Hallo DominikMix,
wir können derzeit noch keine Aussage zur Umsetzung treffen.
Mit freundlichen Grüßen
Ursula Wolrab
DATEVeG
Auch wir würden uns freuen, wenn das Thema mal erledigt werden könnte.
In diesen Fällen haben wir immer einen Bruch in den digitalen Abläufen.
Bei Mandanten, bei denen sich das von Jahr zu Jahr immer wieder ändert müssen wir grundsätzlich auf PDF-Versand per Cloud umstellen - völlig aus dem regelmäßigen Ablauf. Ansonsten werden wir ja für blöde gehalten, wenn wir jedes Jahr den Ablauf ändern. Es vermittelt auch keinen kompetenten Eindruck, wenn wir mitteilen, das die DATEV seit Jahren hierzu keine Lösung findet.
Es behindert eine schlanke Bearbeitung und sollte schnellstens gelöst werden - NICHT IRGENWANN.
Viele Grüße
Sönke Hölter
Hallo Frau Wohlrab,
der Bedarf ist auch bei uns vorhanden und nicht nachvollziehbar warum es hierzu (nach so langer Zeit) noch keine Lösung seitens der DATEV gibt. Es ist ja nun mal kein ungewöhnlicher Fall, dass die getrennte Veranlagung von Ehegatten durchaus günstiger für den Mandanten ist. In diesem Fall dürfen wir dann Mehrarbeit leisten und haben wieder einen digitalen Bruch. Da kann ich mich meinen Vorredner nur anschließen: Endlich den Mandanten soweit, dass er Freizeichnung nutzt und dann können wir nicht liefern...
Viele Grüße
Sandra Bies
Hallo zusammen,
wir haben das Problem, dass bei getrennt veranlagten Mandanten bei normaler Übermittlung nur der Ehemann übermittelt wurde- nicht jedoch die Ehefrau.
Wie kann man das Ganze umgehen und straight up übermitteln ?
einfach beide auf einem Rutsch ?
Gruss
Sebastian Hartleb
Sekretariat
Hallo Herr Hartleb,
die (gemeinsame) Übermittlung der ESt-Erklärungen beider Ehegatten findet statt, wenn Sie für beide Ehegatten das Kontrollkästchen „Elektronische Datenübermittlung an das Finanzamt“ aktiviert haben.
Das für den Ehemann geltende Kontrollkästchen (das auch für eine Zusammenveranlagung gelten würde) finden Sie im Erfassungsformular ESt 1 A im Kopfbereich.
Das entsprechende Kontrollkästchen für die Ehefrau finden Sie im Erfassungsformular „Zusätzliche Angaben“ auf der Registerkarte „Allg. Angaben zur Ehefrau/Person B“.
Mit dieser Einstellung werden – wenn in der Liste "Fehler und Hinweise" keine die elektronische Datenübermittlung verhindernde Fehler mehr angezeigt werden - die Erklärungen beider Ehegatten elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG
Hallo Herr Hirsch,
danke Ihnen!
Wenn allerdings die getrennte Veranlagung "neu" ist und die Ehefrau noch keine eigene Steuernummer hat, scheint es so, als ob nur de Ehemann "eingeht" bei der Finanzverwaltung, da noch keine eigene Steuernummer vorliegt, die erst nach der Erklärung vergeben werden kann- so jedenfalls hatte man es mir im FA erklärt, macht das Sinn ?
Hatte den Fall noch nie.
Hallo Herr Hartleb,
die ESt-Erklärung wird auch ohne Steuernummer elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt.
Eine Übersicht über eine evtl. Notwendigkeit einer Steuernummer bei der elektronischen Datenübermittlung von Steuererklärungen finden Sie im DATEV Hilfe-Center im Dokument " ELSTER: Bei welchen Steuerarten ist eine Steuernummer für die Elektronische Datenübermittlung erforderlich?"(Dok.-Nr. 1080410).
Wie Sie den - von der Finanzverwaltung quittierten - Eingang einer Steuererklärung bei der Finanzverwaltung prüfen können, finden Sie im Dokument „ ELSTER: Eingang der elektronisch übermittelten Steuererklärung bei der Finanzverwaltung über das Steuerprogramm prüfen“ (Dok.-Nr. 1003531).
Bei „Unstimmigkeiten“ mit der Finanzverwaltung können Sie das dort erwähnte – und von der Finanzverwaltung bei der Übermittlung gebildete - Transferticket / ELSTER-Transfer-ID (ETID) dem Sachbearbeiter bei der Finanzverwaltung zum Auffinden der Erklärung nennen.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG
Sehr geehrte Damen und Herren der DATEV,
die ursprüngliche Anfrage zu diesem Thema ist nun bereits 3 1/2 JAHRE her!
Bis wann ist das (nicht gerade seltene) Problem denn nun gelöst?
Mit freundlichen Grüßen
Sönke Hölter
Das Thema war schon Thema als es die elektronische Freigabe noch nicht gab. Seinerzeit konnte die Erklärung zur Übertragung bereitgestellt werden, nur die getrennte (ja so lange ist es her) Veranlagung nicht.
Es sind also nicht 3,5 Jahre, es dürften mehr als 10 sein.
Passieren wird vor der Cloudumstellung der Steuerprogramme nichts. Fertigstellung derselben voraussichtlich ???? plus X Jahre.
Denn merke: Was dem Anwender nützt kommt spät oder nie.
Zum meinem Ursprungsthema:
Halleluja, es ist nach langer Zeit vollbracht. Die Einzelveranlagungen können nun wohl bereitgestellt werden. Mangels Fall konnte ich das noch nicht testen.
Aber nun bitte auch sehr zeitnah die Freizeichnung Online hinterherschieben.
Dann haben wir wieder endlich einheitlichen Prozess.