Ich habe folgenden Fall:
Ehemann nicht in der Kirche, Arbeitslohn.
Ehefrau in der Kirche in 2020 nur Elterngeld.
Nach meiner Meinung ist das der klassische Fall für das besondere Kirchgeld. Der Haken im Programm ist auch gesetzt.
Die Kirchensteuer wird im Datevprogramm mit Null Euro berechnet. Hat hier jemand eine Idee?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Ohne die Werte der Berechnung zu kennen, wird das sicher niemand beantworten können...
Hallo simonesch,
prüfen Sie, ob das nach § 51a EStG für die Ermittlung der Kirchensteuer maßgebende zu versteuernde Einkommen den Betrag von 30.000 EUR übersteigt. Erst ab diesem Betrag kann es nach der Kirchgeldtabelle zum Ansatz des besonderen Kirchgelds kommen.
Das für die Ermittlung der Kirchensteuer maßgebende zu versteuernde Einkommen, das sich insb. wegen § 51a Abs. 2 S. 1 EStG bei der Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen vom zu versteuernden Einkommen unterscheiden kann, finden Sie z. B. in der Berechnungsliste „Kirchensteuer“ in der Zeile „Zu versteuerndes Einkommen nach § 51a Abs. 2 EStG“.
Alternativ finden Sie diesen Betrag auch in der Berechnungsliste „Informationen“ im Abschnitt „Berechnung tariflicher / festzusetzender Steuern“ unter der Überschrift „Berücksichtigung von Freibeträgen nach § 32 Abs. 6 EStG“.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG
Ja ist unter 30. TEUR. Danke für den Hinweis, dann ist die Berechnung ja so richtigt.
Servus,
in der Einkommensteuer 2020 comfort V.24.7 funktioniert die automatische Ermittlung des besonderen Kirchgelds nicht.
Heißt: man muss bei "Berücksichtigung des besonderen Kirchgelds bei glaubensverschiedener Ehe" Ja auswählen, damit es ermittelt wird.
Habe es mit verschiedenen Parametern versucht, die automatische Ermittlung ergibt immer, dass kein besonderes Kirchgeld erhoben wird.
Fiktives Beispiel:
zvE nach § 51a Abs. 2 EStG: 80.000
Religionszugehörigkeit: evangelisch (Kurhessen-Waldeck)
Bundesland: Hessen
Die Landeskirche Kurhessen-Waldeck hat im VZ 2020 besonderes Kirchgeld erhoben, Datev berechnet es aber nicht.
Servus apfelweck,
vielen Dank für Ihren Hinweis.
Gerne prüfen wir zur nächsten Programmversion die Vorgehensweise im Zusammenhang mit dem besonderen Kirchgeld in Hessen.
Aktuell wird das besondere Kirchgeld in 4 Bundesländern (Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Saarland) nicht automatisch durch das Programm DATEV Einkommensteuer ermittelt.
Ist das von Ihnen angesprochene Kontrollkästchen in den 4 genannten Bundesländern nicht aktiviert, macht in der Liste Fehler und Hinweise folgender Hinweis darauf aufmerksam:
„Wenn die Kirche, welcher die kirchensteuerpflichtige Person angehört, besonderes Kirchgeld erhebt, wählen Sie bei ‚Berücksichtigung des besonderen Kirchgelds bei glaubensverschiedener Ehe (...)' den Schaltknopf ‚Ja‘.“
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG