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Belegnachreichung für USt.-VA

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letzte Antwort am 15.02.2021 16:16:03 von JörgW
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Gelöschter Nutzer
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Hallo DATEV,

 

wie bzw. was muss man machen, wenn man zur USt.-VA einen Beleg an das Finanzamt übermitteln möchte?

 

Ich habe nur die Auswahl nach Steuererklärungen gefunden. 😕

 

Bin für jede Information dankbar.

 


Gruß Achilleus

Gelöschter Nutzer
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Ich mach mal die Ingrid und antworte mir selbst.

 

Belege für USt.-VA kann man nicht elektronisch per Belegnachreichung zusenden. Warum es nicht geht, kann nur die Finanzverwaltung sagen.

 

Hier der Link:

 

Gelöst: Belegnachreichung UStVA - aktueller Veranlagungsze... - DATEV-Community - 176901 

 


Gruß Achilleus

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Einfach die Sonstige Nachricht benutzen. 

in dubio pro theo
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Gelöschter Nutzer
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Ich habe das jetzt per Fax gemacht.

 

Aber danke für den Tipp. Werde ich mir für die Zukunft merken. 👍


Gruß Achilleus

JörgW
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Hallo Theo,

 

leider sehe ich nur sonstige Nachrichten zu Steuererklärungen. Sonstige Nachrichten zu Umsatzsteuervoranmeldungen suche ich gerade vergeblich. Können Sie mir weiterhelfen?

 

Gruß

JW

Geteilter Frust ist doppelte Freud.
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Meister
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Ich würde die Sonstige Nachricht zur Umsatzsteuererklärung benutzen. Dass das bei jedem FA funktioniert, kann ich nicht garantieren. Es haben aber Kollegen berichtet, dass sie es so handhaben.

in dubio pro theo
JörgW
Einsteiger
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Danke für die Antwort, probieren geht über studieren 😉 Wenn ich dran denke, berichte ich hier, ob das FA Bad Bentheim die Nachricht inkl. PDF-Anhang angenommen und dem im Betreff angegebenen Voranmeldungszeitraum zugeordnet hat. 

Geteilter Frust ist doppelte Freud.
a_matheis
Beginner
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Ich habe vor zwei Tagen Belege zur USt-VA IV/2020 über die sonstigen Nachrichten zur Umsatzsteuererklärung nachgereicht und telefonisch nachgefragt. Die Belege sind angekommen. Scheint also zu funktionieren und geht tausendmal schneller als faxen oder per Post schicken.

theo
Meister
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Ich hatte eine Stellungnahme im Einspruchsverfahren als 'Belegnachreichung' eingegeben. Diese ist zwar angekommen, aber untergegangen mit dem Hinweis die "Belegnachreichung sei nur fürs Veranlagungsverfahren" gedacht.

Ich nehme daher jetzt immer die 'Sonstige'.

in dubio pro theo
JörgW
Einsteiger
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In meinem oben beschriebenen Fall hat es geklappt. Wird wohl von FA zu FA unterschiedlich gehandhabt.

Geteilter Frust ist doppelte Freud.
9
letzte Antwort am 15.02.2021 16:16:03 von JörgW
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