Hallo,
eine kurze Frage: Wir haben heute vom Finanzamt eine Beleganforderung per Post erhalten.
In der Beleganforderung des Finanzamts steht allerdings ein Satz der mich überrascht hat:
Möglicherweise war die digitale Übertragung der Beleganforderung vom 22.06.2023 an Ihre Kanzlei nicht erfolgreich...
Lt. Auskunft eines Mitarbeiters kann das Finanzamt bei der Beleganforderung wählen ob das per Post oder Digital an die Kanzlei versendet werden soll.
Ich hatte das bisher überhaupt nicht auf dem Schirm und stelle mir jetzt natürlich die Frage auf welchem Weg diese digitale Beleganforderung in die Kanzlei kommt und welcher Übertragungskanal überwacht werden muss, bzw. ob hier noch irgendwelche Einstellungen vorgenommen werden müssen.
Eine Recherche in den Info-Dokumenten hat micht nicht weitergebracht.
Vielleicht weiß jemand von euch etwas Näheres.
Ach ja, und falls das evtl. eine Rolle spielt: Sowohl das betreffende FA als auch wir sitzen in BaWü.
Danke.
Kategorie entfernt von @Kristina_Nering
Fällt das eventuell unter Zum elektronischen Abruf bereitgestelltes sonstiges Schreiben?
Hallo @rschoepe
danke für die Info, der Thread ist an mir durchgegangen da ich letzte Woche Urlaub hatte, aber vermutlich geht mein Problem in die ähnliche Richtung.
Dann warten wir mal ab und schauen was dabei heraus kommt.