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BMG der Versorungsbezüge fehlt (Abruf VDB)

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letzte Antwort am 14.02.2025 18:44:01 von Tanja534
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Tanja534
Aufsteiger
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Hallo zusammen,

 

ist das normal, dass immer wieder die BMG der

Versorungsbezüge fehlt beim Abruf der Daten

vom FA?

Das ist unglaublich nervig, wenn man da jedes

Mal beim FA anrufen muss.

 

Kennt jmd das Problem bzw. hat eine Lösung

dafür, wie diese BMG beim Abruf mitkommen?

 

Dankeschön

Interceptor
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 4
181 Mal angesehen

Wenn es nicht Versorgungsbezüge nach 19 sind, sondern bei den 22er-Einkünften, dann liegt das daran, dass das Jahr des Versorgungsbeginns und die BMG keine Pflichtangabe sind ... und was nicht Pflichtfeld ist, wird meistens auch nicht übermittelt ... ärgerlich.

 

mfg

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DATEV-Mitarbeiter
Stephan_Hirsch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Tanja534,

 

über den Abruf der Daten zur vorausgefüllten Steuererklärung (VaSt) aus dem Programm DATEV Einkommensteuer erhalten Sie die Daten, die die mitteilungspflichtigen Institutionen elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt haben.

 

In der amtlich vorgegebenen „Mitteilung über steuerpflichtige Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag oder aus einer betrieblichen Altersversorgung (...)“ wird der Ausweis der Bemessungsrundlage für den Versorgungsfreibetrag bei Leistungen nach § 22 Nr. 5 S. 1 i.V. m. S. 11 EStG als „freiwillige Angabe“ aufgeführt.

 

In der Erläuterung (Fußnote 2) heißt es dazu:

„Der Anbieter kann auf freiwilliger Basis zusätzlich die Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag, das maßgebende Kalenderjahr des Versorgungsbeginns und den Beginn und das Ende einer unterjährigen Zahlung angeben. Unterbleibt eine solche Angabe durch den Anbieter, hat der Rentenempfänger die dem Finanzamt elektronisch übermittelten Daten dieser Mitteilung um die Bemessungsgrundlage des Versorgungsfreibetrags, um das maßgebende Kalenderjahr des Versorgungsbeginns und um den Beginn und das Ende einer unterjährigen Zahlung in der Anlage R AV/ bAV der Einkommensteuererklärung zu ergänzen.“

 

Sie finden die Mitteilung mit der erwähnten Fußnote als Anlage im BMF-Schreiben vom 09.11.2020 („Mitteilung über steuerpflichtige Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag oder aus einer betrieblichen Altersversorgung ab dem Kalenderjahr 2020; Amtlich vorgeschriebenes Vordruckmuster nach § 22 Nummer 5 Satz 7 EStG“; BStBl-2020-I-1061; LEXinform Dok.-Nr. 7012493).

 

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG

Tanja534
Aufsteiger
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158 Mal angesehen

Mag alles sein, aber:

Das FA hat diese Daten übermittelt bekommen, aber gibt diese über die VaSt

eben leider nicht automatisch weiter.

Ohne diese BMG kriege ich keine brauchbare Steuerberechnung und kann

die Erklärung auch nicht senden - also muss ich wieder und wieder das FA

nerven.

Das ist kein Stück logisch, denn käme das automatisch mit, gäb es dieses

Problem gar nicht.

 

Wer auch immer sich das ausgedacht hat, gehört dazu verdonnert, min.

1 Jahr nur diesen BMG hinherzutelefonieren.

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letzte Antwort am 14.02.2025 18:44:01 von Tanja534
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