Hallo zusammen,
ist das normal, dass immer wieder die BMG der
Versorungsbezüge fehlt beim Abruf der Daten
vom FA?
Das ist unglaublich nervig, wenn man da jedes
Mal beim FA anrufen muss.
Kennt jmd das Problem bzw. hat eine Lösung
dafür, wie diese BMG beim Abruf mitkommen?
Dankeschön
Wenn es nicht Versorgungsbezüge nach 19 sind, sondern bei den 22er-Einkünften, dann liegt das daran, dass das Jahr des Versorgungsbeginns und die BMG keine Pflichtangabe sind ... und was nicht Pflichtfeld ist, wird meistens auch nicht übermittelt ... ärgerlich.
mfg
Hallo Tanja534,
über den Abruf der Daten zur vorausgefüllten Steuererklärung (VaSt) aus dem Programm DATEV Einkommensteuer erhalten Sie die Daten, die die mitteilungspflichtigen Institutionen elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt haben.
In der amtlich vorgegebenen „Mitteilung über steuerpflichtige Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag oder aus einer betrieblichen Altersversorgung (...)“ wird der Ausweis der Bemessungsrundlage für den Versorgungsfreibetrag bei Leistungen nach § 22 Nr. 5 S. 1 i.V. m. S. 11 EStG als „freiwillige Angabe“ aufgeführt.
In der Erläuterung (Fußnote 2) heißt es dazu:
„Der Anbieter kann auf freiwilliger Basis zusätzlich die Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag, das maßgebende Kalenderjahr des Versorgungsbeginns und den Beginn und das Ende einer unterjährigen Zahlung angeben. Unterbleibt eine solche Angabe durch den Anbieter, hat der Rentenempfänger die dem Finanzamt elektronisch übermittelten Daten dieser Mitteilung um die Bemessungsgrundlage des Versorgungsfreibetrags, um das maßgebende Kalenderjahr des Versorgungsbeginns und um den Beginn und das Ende einer unterjährigen Zahlung in der Anlage R AV/ bAV der Einkommensteuererklärung zu ergänzen.“
Sie finden die Mitteilung mit der erwähnten Fußnote als Anlage im BMF-Schreiben vom 09.11.2020 („Mitteilung über steuerpflichtige Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag oder aus einer betrieblichen Altersversorgung ab dem Kalenderjahr 2020; Amtlich vorgeschriebenes Vordruckmuster nach § 22 Nummer 5 Satz 7 EStG“; BStBl-2020-I-1061; LEXinform Dok.-Nr. 7012493).
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG
Mag alles sein, aber:
Das FA hat diese Daten übermittelt bekommen, aber gibt diese über die VaSt
eben leider nicht automatisch weiter.
Ohne diese BMG kriege ich keine brauchbare Steuerberechnung und kann
die Erklärung auch nicht senden - also muss ich wieder und wieder das FA
nerven.
Das ist kein Stück logisch, denn käme das automatisch mit, gäb es dieses
Problem gar nicht.
Wer auch immer sich das ausgedacht hat, gehört dazu verdonnert, min.
1 Jahr nur diesen BMG hinherzutelefonieren.