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Anlage N-Aus raubt uns den Schlaf

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letzte Antwort am 12.05.2020 12:48:12 von julieta-14
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Nachricht 1 von 8
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Liebe Mitglieder des Forums,

Ich habe mittlerweile 11 Stunden mit diversen Steuerprogrammen, Büchern und Videos verbracht, bin aber immer noch ratlos.

Unsere Situation:

- meine Frau war in 2017 in Frankreich “ganz normal” als Angestellte beschäftigt, in einem französischem Betrieb und mit französischen Arbeitsvertrag. Diesen Verdienst hat sie bereits in Frankreich versteuert.

- nach ihrem Umzug nach Deutschland war sie dann hier “ganz normal” als Angestellte beschäftigt, in einem deutschen Betrieb und mit deutschem Arbeitsvertrag. Diesen Verdienst hat sie auch in Deutschland versteuert.

Unsere Aufgabe:

- Wir müssen in der Steuererklärung angeben, dass sie französisches Gehalt erzielt hat und dass dieses Gehalt schon in Frankreich versteuert wurde.

- Ihr französisches Gehalt müsste also steuerfrei sein, aber nach Progressionsvorbehalt in ihr zu versteuerndes Gesamteinkommen einfließen, sodass sie dann wahrscheinlich einen höheren Steuersatz zahlen muss.

Unsere Frage:

- wo genau tragen wir die Daten jetzt ein? Es geht eigentlich nur um 4 Angaben:

- französisches Gehalt (bereits in Frankreich versteuert)

- deutsches Gehalt (bereits in Deutschland versteuert)

- Anzahl Arbeitstage insgesamt Inland + Ausland

- Anzahl Arbeitstage Ausland

- nach unseren 10 Stunden Recherche vermuten wir, dass die Angaben zu ihrem französischen Gehalt in Anlage N-Aus eingetragen werden müssen. Hier scheinen vor allem die Zeilen 35-52 relevant.

Wisst Ihr vielleicht einen Rat? Eigentlich müssen wir “nur wissen” in welche Zeilen diese 4 Angaben hingehören.

- französisches Gehalt (bereits in Frankreich versteuert)

- deutsches Gehalt (bereits in Deutschland versteuert)

- Anzahl Arbeitstage insgesamt Inland + Ausland

- Anzahl Arbeitstage Ausland

Vielen Dank!

Martin

bfit
Meister
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Nachricht 2 von 8
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Hallo,

das französische Gehalt          Zeile 43    Bezeichnung "Arbeitslohn Ausland"   und Betrag in Zeile 49

das deutsche Gehalt               Zeile 42

Anzahl Arbeitstage gesamt     Zeile 46

Anzahl Arbeitstage Ausland     Zeile 47

und danach unbedingt Berechnungsliste kontrollieren, ob die Auswirkungen richtig sind.

Viele Grüße,

Birthe

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DATEV-Mitarbeiter
Stephan_Hirsch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 3 von 8
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Sehr geehrter martinmartin,

ergänzend zur Antwort von fitschen_lauenbrück:

Wenn Sie bei Vorliegen von in- und ausländischem Arbeitslohn den steuerpflichtigen, im Inland zu versteuernden Arbeitslohn sowie den steuerfreien ausländischen Arbeitslohn bereits kennen, gehen Sie folgendermaßen vor:

  1. Wenn eine Lohnsteuerbescheinigung vorliegt und sofern noch nicht geschehen: Erfassen Sie die Lohnsteuerbescheinigung im Erfassungsformular Lohnsteuerbescheinigung.
  2. Übernehmen Sie die Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung über die Schaltfläche "Datenübernahme ohne in die Anlage N zu wechseln".
  3. Wechseln Sie in das Erfassungsformular Anlage N-AUS und erfassen Sie folgende Zeilen:
    - Zeile 36: Nur dann erfassen, wenn ausländische Einkünfte vorliegen, die noch nicht über die Lohnsteuerbescheinigung erfasst und in Zeile 37 der Anlage N-AUS übernommen wurden.
    - Zeile 42: Bezeichnung und Betrag des Arbeitslohns, der dem Inland zuzuordnen und daher im Inland zu versteuern ist
    - Zeile 43: Bezeichnung des Arbeitslohns, der dem Ausland zuzuordnen ist
    - Zeile 49: Betrag des Arbeitslohns, der dem Ausland zuzuordnen ist und daher bei der Steuerberechnung dem Progressionsvorbehalt unterliegt

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Hirsch

DATEV eG

muelljanek
Beginner
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Nachricht 4 von 8
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Guten Abend,

darf ich mich mit einer ahnlichen Frage an den Gesprächsfaden anschließen?

Ich habe von Januar bis November als Angestellter in Deutschland gearbeitet. Im Dezember habe ich einen neuen Job in England angefangen.

Es wurde besteuert, aber mit 0%, da ich hier nicht über die Freigrenze gekommen bin in dem Monat.

Trage ich das englische Gehalt nun auch in die Anlage N-AUS ein?

Sind das dann die gleichen Zeilen wie beim ursprünglichen Fragensteller?

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!

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bfit
Meister
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Nachricht 5 von 8
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Hallo Herr Müller,

Sie dürfen sich hier gerne anschließen, aber eine Antwort kann Ihnen m. A. nach nur ein Steuerberater oder das Finanzamt geben, da Ihre Frage nicht nur die Eintragungen in das Formula N-Aus umfasst, sondern auch die rechtliche Beurteilung, wie mit dem von Ihnen im Ausland erzielten Lohn steuerlich in Deutschland umzugehen ist. Hierfür müsste man sich detailliert mit dem DBA Großbritannien - Deutschland befassen.

Viele Grüße,

B. Fitschen

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0815
Fachmann
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... und dieses DBA finden Sie z.B. unter https://www.doppelbesteuerung.eu/normen-dba/grosbritannien-nordirland-uk/.

Viele Grüße.

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Nachricht 7 von 8
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Ich glaube nicht, dass der Herr als "privater" schon DATEV nutzt!? Oder ist das Steuerbürgerszenario im Hintergrund schon gestartet?

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julieta-14
Beginner
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Nachricht 8 von 8
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Ich habe die gleiche Situation, wir haben im Januar, Februar und März 2019 in Argentinien gearbeitet und dann sind wir nach Deutschland umgezogen.
Ja, vollständig
Zeile 35 Gehalt in Deutschland
Zeile 36 Gehalt in Argentinien
Zeile 42 Gehalt in Deutschland
Zeile 43 Gehalt in Argentinien
die Zeile 45 = 0
Dann Zeile 48=0

Ist das richtig?
Mit freundlichen Grüßen

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letzte Antwort am 12.05.2020 12:48:12 von julieta-14
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