Liebe Mitglieder des Forums,
Ich habe mittlerweile 11 Stunden mit diversen Steuerprogrammen, Büchern und Videos verbracht, bin aber immer noch ratlos.
Unsere Situation:
- meine Frau war in 2017 in Frankreich “ganz normal” als Angestellte beschäftigt, in einem französischem Betrieb und mit französischen Arbeitsvertrag. Diesen Verdienst hat sie bereits in Frankreich versteuert.
- nach ihrem Umzug nach Deutschland war sie dann hier “ganz normal” als Angestellte beschäftigt, in einem deutschen Betrieb und mit deutschem Arbeitsvertrag. Diesen Verdienst hat sie auch in Deutschland versteuert.
Unsere Aufgabe:
- Wir müssen in der Steuererklärung angeben, dass sie französisches Gehalt erzielt hat und dass dieses Gehalt schon in Frankreich versteuert wurde.
- Ihr französisches Gehalt müsste also steuerfrei sein, aber nach Progressionsvorbehalt in ihr zu versteuerndes Gesamteinkommen einfließen, sodass sie dann wahrscheinlich einen höheren Steuersatz zahlen muss.
Unsere Frage:
- wo genau tragen wir die Daten jetzt ein? Es geht eigentlich nur um 4 Angaben:
- französisches Gehalt (bereits in Frankreich versteuert)
- deutsches Gehalt (bereits in Deutschland versteuert)
- Anzahl Arbeitstage insgesamt Inland + Ausland
- Anzahl Arbeitstage Ausland
- nach unseren 10 Stunden Recherche vermuten wir, dass die Angaben zu ihrem französischen Gehalt in Anlage N-Aus eingetragen werden müssen. Hier scheinen vor allem die Zeilen 35-52 relevant.
Wisst Ihr vielleicht einen Rat? Eigentlich müssen wir “nur wissen” in welche Zeilen diese 4 Angaben hingehören.
- französisches Gehalt (bereits in Frankreich versteuert)
- deutsches Gehalt (bereits in Deutschland versteuert)
- Anzahl Arbeitstage insgesamt Inland + Ausland
- Anzahl Arbeitstage Ausland
Vielen Dank!
Martin
Hallo,
das französische Gehalt Zeile 43 Bezeichnung "Arbeitslohn Ausland" und Betrag in Zeile 49
das deutsche Gehalt Zeile 42
Anzahl Arbeitstage gesamt Zeile 46
Anzahl Arbeitstage Ausland Zeile 47
und danach unbedingt Berechnungsliste kontrollieren, ob die Auswirkungen richtig sind.
Viele Grüße,
Birthe
ergänzend zur Antwort von fitschen_lauenbrück:
Wenn Sie bei Vorliegen von in- und ausländischem Arbeitslohn den steuerpflichtigen, im Inland zu versteuernden Arbeitslohn sowie den steuerfreien ausländischen Arbeitslohn bereits kennen, gehen Sie folgendermaßen vor:
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG
Guten Abend,
darf ich mich mit einer ahnlichen Frage an den Gesprächsfaden anschließen?
Ich habe von Januar bis November als Angestellter in Deutschland gearbeitet. Im Dezember habe ich einen neuen Job in England angefangen.
Es wurde besteuert, aber mit 0%, da ich hier nicht über die Freigrenze gekommen bin in dem Monat.
Trage ich das englische Gehalt nun auch in die Anlage N-AUS ein?
Sind das dann die gleichen Zeilen wie beim ursprünglichen Fragensteller?
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!
Hallo Herr Müller,
Sie dürfen sich hier gerne anschließen, aber eine Antwort kann Ihnen m. A. nach nur ein Steuerberater oder das Finanzamt geben, da Ihre Frage nicht nur die Eintragungen in das Formula N-Aus umfasst, sondern auch die rechtliche Beurteilung, wie mit dem von Ihnen im Ausland erzielten Lohn steuerlich in Deutschland umzugehen ist. Hierfür müsste man sich detailliert mit dem DBA Großbritannien - Deutschland befassen.
Viele Grüße,
B. Fitschen
... und dieses DBA finden Sie z.B. unter https://www.doppelbesteuerung.eu/normen-dba/grosbritannien-nordirland-uk/.
Viele Grüße.
Ich glaube nicht, dass der Herr als "privater" schon DATEV nutzt!? Oder ist das Steuerbürgerszenario im Hintergrund schon gestartet?
Ich habe die gleiche Situation, wir haben im Januar, Februar und März 2019 in Argentinien gearbeitet und dann sind wir nach Deutschland umgezogen.
Ja, vollständig
Zeile 35 Gehalt in Deutschland
Zeile 36 Gehalt in Argentinien
Zeile 42 Gehalt in Deutschland
Zeile 43 Gehalt in Argentinien
die Zeile 45 = 0
Dann Zeile 48=0
Ist das richtig?
Mit freundlichen Grüßen