Liebe Mitglieder des Forums,
Ich habe mittlerweile 11 Stunden mit diversen Steuerprogrammen, Büchern und Videos verbracht, bin aber immer noch ratlos.
Unsere Situation:
- meine Frau war in 2017 in Frankreich “ganz normal” als Angestellte beschäftigt, in einem französischem Betrieb und mit französischen Arbeitsvertrag. Diesen Verdienst hat sie bereits in Frankreich versteuert.
- nach ihrem Umzug nach Deutschland war sie dann hier “ganz normal” als Angestellte beschäftigt, in einem deutschen Betrieb und mit deutschem Arbeitsvertrag. Diesen Verdienst hat sie auch in Deutschland versteuert.
Unsere Aufgabe:
- Wir müssen in der Steuererklärung angeben, dass sie französisches Gehalt erzielt hat und dass dieses Gehalt schon in Frankreich versteuert wurde.
- Ihr französisches Gehalt müsste also steuerfrei sein, aber nach Progressionsvorbehalt in ihr zu versteuerndes Gesamteinkommen einfließen, sodass sie dann wahrscheinlich einen höheren Steuersatz zahlen muss.
Unsere Frage:
- wo genau tragen wir die Daten jetzt ein? Es geht eigentlich nur um 4 Angaben:
- französisches Gehalt (bereits in Frankreich versteuert)
- deutsches Gehalt (bereits in Deutschland versteuert)
- Anzahl Arbeitstage insgesamt Inland + Ausland
- Anzahl Arbeitstage Ausland
- nach unseren 10 Stunden Recherche vermuten wir, dass die Angaben zu ihrem französischen Gehalt in Anlage N-Aus eingetragen werden müssen. Hier scheinen vor allem die Zeilen 35-52 relevant.
Wisst Ihr vielleicht einen Rat? Eigentlich müssen wir “nur wissen” in welche Zeilen diese 4 Angaben hingehören.
- französisches Gehalt (bereits in Frankreich versteuert)
- deutsches Gehalt (bereits in Deutschland versteuert)
- Anzahl Arbeitstage insgesamt Inland + Ausland
- Anzahl Arbeitstage Ausland
Vielen Dank!
Martin