Guten Abend, darf ich mich mit einer ahnlichen Frage an den Gesprächsfaden anschließen? Ich habe von Januar bis November als Angestellter in Deutschland gearbeitet. Im Dezember habe ich einen neuen Job in England angefangen. Es wurde besteuert, aber mit 0%, da ich hier nicht über die Freigrenze gekommen bin in dem Monat. Trage ich das englische Gehalt nun auch in die Anlage N-AUS ein? Sind das dann die gleichen Zeilen wie beim ursprünglichen Fragensteller? Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!
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