Hallo zusammen,
für einen Mandanten und dessen Frau wurde für deren neu gegründete GbR zunächst eine Feststellungserklärung eingerichtet, aber das FA teilte aber mit, sie wollen keine Feststellungserklärung, das soll alles in die ESt-Erklärung rein.
Die ESt war da schon gesendet worden. Das Einfügen der Anlage G und dazugehöriger EÜR war kein Problem, aber das Senden der kompletten ESt ist eins geworden:
Die ESt geht beim FA ein - die mitgesendete Anlage EÜR nicht.
Ich habe schon versucht, nur die EÜR zu senden, aber auch die kommt nicht beim FA an.
Im Sendenachweis von Datev steht jedesmal, das die Erklärung bzw. Anlage erfolgreich ans FA übermittelt wurde, aber die haben dort immer nur die ESt ohne EÜR vorliegen.
Das Problem tritt nur bei diesem einen Mandanten auf und es betrifft ein FA, mit dem wir sonst nichts zu tun haben.
Woran kann das liegen, das diese eine EÜR nicht mitgesendet wird?
Hallo norwegianwood,
prüfen Sie, ob in der Anlage EÜR im Kopfbereich bei der Abfrage "Diese Anlage EÜR soll mit Ihren zugehörigen Anlagen elektronisch übermittelt werden" versehentlich der Schaltknopf „Nein“ aktiviert ist.
Wenn an dieser Stelle korrekt der Schaltknopf „Ja“ aktiviert ist, prüfen Sie, ob die Anlage EÜR tatsächlich nicht zur Finanzverwaltung übermittelt wurde. Eine Anleitung dazu finden Sie im Dokument ELSTER: Eingang der elektronisch übermittelten Steuererklärung bei der Finanzverwaltung über das Steuerprogramm prüfen (Dok.-Nr. 1003531).
Wenn Sie in der über diesen Weg angezeigten Ergebnisübersicht den bestätigten Eingang bei der Finanzverwaltung erkennen, können Sie dem Sachbearbeiter bei der Finanzverwaltung die dort ausgewiesene ELSTER-Transfer-ID (ETID) nennen. Diese ETID wird bei der Übermittlung durch die Finanzverwaltung gebildet.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG