Liebe Community,
muss man auch in den Steuererklärungen 2024 Angaben zu erhaltenen Corona-Hilfen machen? Hatte da in Vorjahren im Körperschafsteuerprogramm einen Export-Platzhalter, die Verlinkung ist aber weg und bei einer kurzen Internetrecherche finde ich jetzt nicht heraus, dass man da in 2024 noch Angaben machen müsste, ferner finde ich keine "Anlage Corona" im Körperschaftsteuerprogramm 2024.
Mit freundlichen Grüßen,
Florian Mayer
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Herr Mayer,
die erhaltenen Corona-Hilfen mussten in den KSt-Erklärungen 2020 bis 2022 angegeben werden (Zeile 40 der Anlage WA), ggf. mit dem Wert 0.
Seit VZ 2023 ist diese Angabe lt. ELSTER-Modul der Finanzverwaltung nicht mehr zwingend erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Maier
DATEV eG