Hallo zusammen,
folgendes Problem, habe einen Mandanten der sich 2020 eine Wohnung zur Vermietung gekauft hat.
Jedoch sind da viele Erhaltungsaufwendung angestanden, sodass die 15% Grenze über die Hälfte schon ausgeschöpft worden ist. Jetzt ist das Problem, dass er in 2021 laut ihm die 15% Grenze überschreiten wird.
Hat jemand eine Lösung, wie man die 15% Grenze umgehen kann, sodass nicht alles in die AfA rein läuft und ich es rückwirkend ändern muss?
Danke im voraus
Haben sie Ihren Mandanten schriftlich auf die 15% Problematik hingewiesen gehabt?
Wenn ja. Dann geht es jetzt eben in die AFA. Wenn Mandanten den Rat ihres StBs nicht für voll nehmen ist der StB auch nicht dafür zuständig die Kohlen aus dem Feuer zu holen und sich dabei die Finger zu verbrennen.
Jede "Lösung", die mir spontan einfällt, endet mit Steuerhinterziehung. Daher sach ich mal nix. 😉