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Vergabe von Administrator-Rechte an Kanzlei Mitarbeiter

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letzte Antwort am 17.03.2026 15:18:58 von GlaserM
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GlaserM
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 3
304 Mal angesehen

Hallo, 

 

nach der Verknüpfung des Datev-Kontos mit der Smartcard habe ich jetzt folgendes Problem: 

 

Ich - Mitarbeiter der Kanzlei, kein Berufsträge, habe die Rechteadministration für die Mandanten bisher über Rechte-Verwaltung online übernommen und auch die Rechteadministration für SmartLogin. Dafür wurde bisher die Kammerkarte verwendet. Hat ganz gut funktioniert und haben wir nicht groß hinterfragt. 

 

Jetzt habe ich den Fall, dass ich die SmartLogin Administration starten wollte - neu über MyDatev, gesucht und gefunden -  aber jetzt kam die Meldung, dass ich das mit meinem Datev -Konto und meiner Smartcard nicht mehr machen kann, da kein Hauptadministrator. Mit der Kammerkarte kann ich mich ja nicht in MyDatev anmelden, da nicht mit meinem Datev Konto verknüpft. 

 

Da sind jetzt für mich zwei Fragen aufgetaucht: 

 

1. Was mach ich mit der Kammerkarte. Muss ich diese auch verknüpfen mit dem Datev-Konto des Berufsträgers? 

2. Wenn ich jetzt weiterhin die Administration machen soll, ist dann das Vorgehen nach Dokument Nr. 1037840 Datev Rechteraum-Management online:... das richtige? Und ist darüber hinaus noch mehr zu veranlassen? 

 

Vielen Dank schon mal!

 

Gruß

Michaela Glaser 

 

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Andreas_Bär
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
203 Mal angesehen

Hallo @GlaserM,

 

ich bin zwar nicht aus dem Bereich Rechteverwaltung, aber versuche die Fragen mal aus DATEV-Konto- und SmartCard-Sicht zu beantworten.

 

Soweit ich es verstehe, ist der Kammermitgliedsausweis einer Beraternummer zugeordnet und somit für die Nutzung von DATEV-Anwendungen freigeschaltet (Kammermitgliedsausweis zur Nutzung von DATEV-Programmen freischalten (nur für ... - DATEV Hilfe-Center). Somit ist die Karte wie jeder andere personalisierte SmartCard zu sehen und muss mit einem DATEV-Konto verknüpft werden. Mit so einer Karte können sämtliche DATEV-Anwendungen genutzt werden, sofern entsprechend Rechte in der Rechteverwaltung online vergeben sind.

 

Am DATEV-Konto hängen keinerlei Rechte und durch die Verknüpfung einer SmartCard mit dem DATEV-Konto ändert sich aktuell auch nichts am Vorgehen in den Anwendungen. Rechte (inklusive Admin-Rechte) hängen immer an der jeweiligen Person. Sprich auch am Vorgehen in der Rechteverwaltung online oder Rechteraum-Management online ändert sich nichts.

 

Hilft Ihnen das (wenn die Anfrage überhaupt noch aktuell ist)? 

Viele Grüße
Andreas Bär | DATEV eG
GlaserM
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 3
129 Mal angesehen

Hallo @Andreas_Bär 

 

genau so habe ich es jetzt gemacht und es klappt alles. 

Die Kammerkarte ist mit dem Datev Konto des Berufsträgers/unserer Chefin verknüpft und auf meiner Smartcard sind die Administrator-Rechte freigeschalten und es läuft alles reibungslos. 

Danke für die Hinweise! 

 

LG

Michaela Glaser 

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letzte Antwort am 17.03.2026 15:18:58 von GlaserM
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