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Umzug der internen Buchhaltung der Kanzlei auf eine andere Beraternummer

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letzte Antwort am 29.04.2024 17:36:20 von janm
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bjoern
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 3
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Hallo Zusammen,

 

bitte verzeiht mir diese Fragestellung und/oder meine folgenden Formulierungen. Ich bin noch Recht frisch in diesem Themenbereich. Meine Einarbeitung erfolgt unter eigener Regie nach dem Motto "Learning by doing".

Dabei gehe ich sehr vorsichtig vor!

 

Wir haben die folgende Herausforderung:

 

Die Kanzlei (Interne Buchhaltung) und die große Mehrheit aller Mandanten werden unter einer gemeinsamen Beraternummer geführt. Die Partner der Kanzlei haben zum Teil eigene Mandate, auf die ein Standard-Sachbearbeiter und die anderen Partner nicht zugreifen können.

 

Die Standard-Benutzer sind Mitglied der Gruppe "Alle Freigaben". 

Daneben existieren zahlreiche Sperr-Gruppen für die Standard-Benutzer.

Das Rechte-Konstrukt ist historisch über die letzten Jahre gewachsen und es wird zunehmend schwer sich einen Überblick zu verschaffen.

 

Das gesamte Rechte-Konstrukt soll vereinfacht werden.

 

Unsere Idee:

 

Jeder Partner erhält eine eigene Beraternummer für seine persönlichen Mandate.

Diese Beraternummern mit allen darunter angelegten Mandanten werden für alle Sachbearbeiter und die jeweils anderen Partner gesperrt.

 

Die interne Buchhaltung der Kanzlei wird auf eine separate Beraternummer umgezogen, sodass für die ursprüngliche Beraternummer keine Sperren mehr angelegt sein müssen.

 

Zusammenfassung:

 

- Die Mehrheit aller Mandanten werden unter der Beraternummer 1 geführt.

- Jeder Partner erhält eine eigene Beraternummer für seine eigenen Zwecke.

- Die interne Buchhaltung der Kanzlei wir von der Beraternummer 1 in eine eigene Beraternummer umgezogen.

 

Dadurch möchten wir es einem Sachbearbeiter ermöglichen, in DATEV Unternehmen Online Rechte unterhalb der Beraternummer 1 zu verwalten. Dieser Sachbearbeiter soll nicht in der Lage sein, sich einen Zugriff auf die interne Buchhaltung zu verschaffen.

 

Nun wurde mir mitgeteilt, dass beim Umzug der internen Buchhaltung auf eine andere Beraternummer einige Punkte zu beachten sind. So müssen wohl alle SEPA-Lastschriftmandate neu zugeordnet werden?

 

Gibt es an dieser Stelle weitere Stolpersteine, auf die wir achten müssen?

Wie gesagt, bitte verzeiht mir diese Fragestellung.

 

Gruß

 

metalposaunist
Unerreicht
Offline Online
Nachricht 2 von 3
98 Mal angesehen

@bjoern schrieb:

Jeder Partner erhält eine eigene Beraternummer für seine persönlichen Mandate.

Diese Beraternummern mit allen darunter angelegten Mandanten werden für alle Sachbearbeiter und die jeweils anderen Partner gesperrt.


Das ist keine gute Idee, weil man sich damit mehr Arbeit macht als nötig, wenn sich die Beraternummern wie zwei fremde Kanzleien verhalten. 

 


@bjoern schrieb:

Die interne Buchhaltung der Kanzlei wird auf eine separate Beraternummer umgezogen, sodass für die ursprüngliche Beraternummer keine Sperren mehr angelegt sein müssen.


Nein, das stimmt nicht. Wenn man * als Freigabe hat bzw. die Standardgruppe "alle Freigaben" nutzt, muss man so oder so Beraternummern sperren. Sonst haben alle Mitarbeiter wieder Zugriff auf die FiBu, wenngleich dann ggf. die Belege dazu fehlen sollten, weil sie im DUO liegen, das extra administriert werden muss. Aber dann ist das Kind ja schon in den Brunnen gefallen, wenn man eine BWA anschauen kann. 

 

Dass die kanzleiinterne Buchführung auf einer extra Beraternummer geführt wird: damit bin ich d'accord. Administrieren muss man's trotzdem. Zumeist wird diese Leistung inkl. Lohn auf eine Beraternummer mit Schutzkennwort gelegt. Bitte denke daran, dass etwaige Personen in der Kanzlei, die die FiBu erstellen, wenn's nicht der Partner höchstpersönlich ist, dann Zugriff auf diese Beraternummer mit Schutzkennwort brauchen, wenn sie z.B. im DUO die Belege vorerfassen oder die eAU abrufen sollen.  

 


@bjoern schrieb:

Dadurch möchten wir es einem Sachbearbeiter ermöglichen, in DATEV Unternehmen Online Rechte unterhalb der Beraternummer 1 zu verwalten. Dieser Sachbearbeiter soll nicht in der Lage sein, sich einen Zugriff auf die interne Buchhaltung zu verschaffen.


Dann wie oben beschrieben.  

 


@bjoern schrieb:

So müssen wohl alle SEPA-Lastschriftmandate neu zugeordnet werden?


Das weiß ich nicht. Auf alle Fälle sollten im Falle von LODAS, wenn die digitale Personalakte genutzt wird, die Ordnungsbegriffe gleich sein aka muss der Lohn auch mit umziehen. Das macht man im Falle von LODAS eher ungern aber wird hier wohl nicht zu vermeiden sein, wenn man den Fall nicht anders lösen möchte.  

 


@bjoern schrieb:

Wie gesagt, bitte verzeiht mir diese Fragestellung.


Alles gut 😊. Ist ja eine berechtigte Frage, weil das Thema mehr als hochkomplex ist und man wissen muss, was passiert wenn man wie handelt, um Maßnahmen zu treffen, damit man nicht alles lahm legt. Oder sich mehr Arbeit macht, als wirklich IT-technisch nötig. Wir alle haben genug Arbeit. eAU ausdrucken ist dagegen eher so ein Ding, um Verzeihung zu bitten 😉

 

Wenn Du es flach haben möchtest, sperrst Du einfach nur die Mandantennummer der kanzleiinternen Buchführung, womit man dann auch LODAS erschlagen bekommt. In der Rechteverwaltung online setzt Du bei den Freigaben dann kein */* sondern musst mit Mandantennummer * bis 1 vor dem Kanzleimandanten wählen und 1 plus den Kanzleimandanten bis *. Dann kommt man auch online nicht mehr an die Mandantennummer ran. 

 

Viele Wege führen nach Rom aber mit getrennter Beraternummern wäre ich vorsichtig, da man sich damit viel Aufwand mit mitgliedschaftsübergreifenden Zugriffen innerhalb 1 Kanzlei viel Aufwand machen kann.  

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
janm
Fachmann
Offline Online
Nachricht 3 von 3
86 Mal angesehen

Das passt nicht ganz zum Thema: Ich würde zusehen und vom "Sperrprinzip" "Alle Freigaben" auf ein explizites Freigabeprinzip "migrieren": Leitfaden Rechteverwaltung im Freigabeprinzip - DATEV Hilfe-Center

 

 

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letzte Antwort am 29.04.2024 17:36:20 von janm
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