Ich habe letzte Woche einen Servicekontakt geschickt und laut E-Mail Benachrichtigung auch eine Antwort erhalten. Wenn ich in meine Servicekontakte gehe, finde ich weder den Servicekontakt noch kann ich die Antwort abrufen. Ich erhalte folgende Fehlermeldung:
Ich habe in der Rechteverwaltung Gesamtrechte und kann die Meldung nicht nachvollziehen. Hat jemand eine I
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Ich würde alles schon online im Browser machen: www.datev.de/servicekontakt - die Anwendung ist zumindest etwas schneller als der lahme SK im DATEV Arbeitsplatz. Der nutzt die Rechteverwaltung online als Basis - vielleicht haben Sie da ja mehr Rechte.
da bekomme ich dieselbe Meldung
Dann haben Sie keinen Zugriff auf die Beraternummer / sind Sie dazu nicht freigeschaltet. Die Rechteverwaltung (online) lügt nie. Das ist eine verlässliche DATEV Konstante.
In der Rechteverwaltung Online nachschauen ob zu der eigenen Person die Rechte gesetzt sind:
Wir haben noch gar keine Rechteverwaltung online. Wenn ich diese anlegen will, erhalte ich wieder die Meldung, daß ich kein Administrator bin. Ich habe aber dieselben Rechte wie der Administrator. Ich bin die einzige die bei uns mit DATEV arbeitet und Datev ist auch nur auf meinem PC installiert.
Sie Sie Mandant? Oder Kanzlei? Eine Rechteverwaltung online hat jede Kanzlei, die Mandanten auch zu einer Rechteverwaltung online ermächtigen kann. Ist bei DATEV aber leider alles recht kompliziert. Ich wüsste nicht, wie man es hier in der Community schnell lösen kann. Da ist eine Fernwartung besser.
Mandanten haben in der Regel kein Administrationsrecht für die Datev Onlineanwendungen. Der Steuerberater hat dieses Recht. Der Steuerberater kann aber einer Mandanten-Smart-Card Adminrechte gewähren.
Mandant
... ich verstehe einfach nicht, warum ich meinen eigenen Servicekontakt nicht lesen kann. Da stimmt doch was nicht.
@e_sto schrieb:
Da stimmt doch was nicht.
Jap, die Rechte stimmen nicht. Das ist alles. Damit man eigene Service Kontakte lesen kann, muss man das so einstellen. Das kommt bei DATEV nicht automatisch.
Sie müssen mit Ihrem Steuerberater über Ihre Rechte sprechen. Dieser muss Ihnen die Berechtigung erteilen, dass Sie Servicekontakte lesen dürfen.