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Rechteverwaltung online: Warum muss der Kanzleiinhaber und Administrator überall freigeschaltet werden?

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letzte Antwort am 18.05.2021 12:07:26 von noescher
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Gelöschter Nutzer
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Warum muss ich mir als Kanzleiinhaber und Administrator überall in der Rechteverwaltung selbst Zugriffrechte freigeben? Z.B. das Recht für die Übermittlung eines Fragebogens an das Finanzamt?

Und an der Freigabe meiner Kollegin in unserer Bürogemeinschaft verzweifele ich gerade... auch Datev Infodokumente und die Hotline konnten noch nicht weiterhelfen 😞

DATEV-Mitarbeiter
Patrick_Schöbel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo KarlSchmidt,
in der Rechteverwaltung online gilt das Freigabeprinzip. Dies bedeutet, dass alle Funktionen und Programme standardmäßig gesperrt sind und freigegeben werden müssen. Dies gilt auch für die Administratoren in der Rechteverwaltung online. Dies ist das sicherste Rechteprinzip, sodass unberechtigte Zugriffe vermieden werden.

 

Bezüglich dem zweiten Teil Ihrer Frage zur Administration Ihrer Kollegin können wir mit den vorliegenden Informationen keine genaue Hilfestellung geben.

 

Was möchten Sie administrieren?

Warum scheitert die Administration?

Erhält Ihre Kollegin eine Fehlermeldung?

 

Auf www.datev.de/hilfe/1071518 finden Sie eine Beschreibung zu den ersten Schritten in der Rechteverwaltung online. 

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metalposaunist
Unerreicht
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@Patrick_Schöbel schrieb:

Dies ist das sicherste Rechteprinzip, sodass unberechtigte Zugriffe vermieden werden.


Ja, das stimmt. Sicherer ist auch der Brief statt die E-Mail 😜

 

Und ist auch nicht der Logik der BRV entsprechend, wo man mit dem Haken Administrator auch nicht mehr die Gruppe alle Freigaben braucht und nach DATEV Logik arbeitet die BRV auch nach dem Freigabeprinzip. 

 

Wäre ja so, als wenn man dem DATEV Administrator bei einem DATEV Update immer die neuesten Rechte erst freischalten muss. 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
Gelöschter Nutzer
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Nachricht 4 von 5
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Hallo Herr Schöbel,

danke für die Rückmeldung.

Meines Erachtens müsste es doch trotz des Freigabekonzeptes eine Möglichkeit geben, bei einzelnen Mitarbeitern - vor allem die KanzleiinhaberInnen - "auf Knopfdruck" alle Rechte freizugeben. Das entspricht auch dem Selbstverständnis der Mitglieder unserer Genossenschaft. Hier ist nicht der Administrator der "Boss", sondern der eigenverantwortlich tätige Berufsträger. Ich halte für auch berufsrechtlich für unangemessen, wenn die KanzleiinhaberIn nicht alle Rechte mehr oder weniger automatisch freigegeben bekommt.

Mein zweiter Punkt ruht erst mal, ich habe das zurückgestellt.

Schöne Grüße

Karl Schmidt

noescher
Fortgeschrittener
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Nachricht 5 von 5
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Einerseits:

Ich kann die Einstellung der DATEV zu diesem Thema absolut nachvollziehen.

DATEV ist Dienstleister (Auftragsverarbeiter) und will sich nicht ins Rechtemanagement des Kunden einmischen.

Der Inhaber/Geschäftsführer hat jederzeit die Möglichkeit, sich die Rechte zu geben. Er ist also nicht irgendwo beschränkt. 

Die DATEV kann damit kundtun, alle rechtlichen Vorgaben einzuhalten.

 

Andererseits:

- Es ist ein Unding, wenn der Kanzleiinhaber keine deutlichen (für Laien verständliche) Information über neue Rechte bekommt, sondern regelmäßig selber nachschauen muss, ob es nicht doch neue Punkte in der RVO gibt. Nicht jeder hat Zeit, neue Hilfe-Dokumente zu lesen. 

- Es ist seltsam, dass die DATEV  bei einzelnen Themen (wie z. B. RVO) mit Datenschutz argumentiert, um Benutzerkomfort zu vermeiden (RVO), und bei anderen Themen (insbesondere wenn es um Datenübertragung in Richtung DATEV geht) den Datenschutz dem Komfort deutlich unterordnet (siehe Beispiel hier: Gelöst: unverknüpfte Adressaten - DATEV-Community - 219633). Wenn wenigstens eine einheitliche Linie erkennbar wäre...

 

Viele Grüße
Peter Nöscher
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letzte Antwort am 18.05.2021 12:07:26 von noescher
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