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Rechteverwaltung - Recht für Einsicht Lohnunterlagen

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letzte Antwort am 18.12.2021 12:29:38 von metalposaunist
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Schirmer2110
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Nachricht 1 von 12
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Hallo liebe Community, 

 

ich brauche dringend Unterstützung bzw. Möglichkeiten wie ich folgendes Problem lösen kann: 

 

Eine Mitarbeiterin des Mandanten XY darf nur Einsicht in die Lohnauswertungen, Lohn und Gehalt Vorerfassung und die Lohnbelege haben. Sobald ich die Standardrechte freigeben, sieht die Mitarbeiterin auch die Fibu-Belege.

 

Habt Ihr eine Idee wie ich diese richtig einstelle? Wenn ich die Standardrechte entferne, sieht die Mitarbeiterin keine Belege der Personalwirtschaft.

 

Ich hoffe, wir finden hierfür eine Lösung.

paula71
Aufsteiger
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Hallo, 

 

ich glaube es geht nur, wenn die anderen Ordner als vertraulich gekennzeichnet werden und die Rechte für die anderen Benutzer entsprechend freigeschaltet werden. 

Bin aber nicht sicher, ob es nicht noch eine andere Lösung gibt. 

Viele Grüße M. Rembrink
kanzleiboennecke
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 12
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Hallo @Schirmer2110,

 

herzlich willkommen in der Community ! 😎

 

bevor ich genau antworte will ich noch einmal sehen ob ich es richtig verstehe: 

 

Die MitA soll/darf nur Einsicht in die Lohnauswertungen, LuG-Vorerfassung und die Lohnbelege in DUO haben ?

 

Das schwierige ist, dass durch den Haken bei Belege Personalwirtschaft wohl die Einsicht auf die Fibu-Belege erreicht wird, weil die darunter liegenden Rechte "DATEV Lohn-Unterlagen" und "DATEV Reisekosten-Belege" jeweils ein entsprechender Belegtyp in DUO sind.

 

@paula71 hat recht, man könnte es einmal über vertrauliche Rechte probieren...

 

Habe einmal das entsprechende Hilfe-Dokument angehängt:

 

Belege online - Rechte verwalten

 

 

 

Schirmer2110
Beginner
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Vielen lieben Dank 🙂 

 

Ja, die Mitarbeiterin darf nur Einsicht in die Lohnauswertungen, LuG-Vorerfassung und die Lohnbelege in DUO haben.

Schirmer2110
Beginner
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Ich kann es leider nicht finden, wo ich diese Zugriffsrechte einschränken kann.

 

Könnt ihr mir nochmal bitte helfen?

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paula71
Aufsteiger
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In der RVO muss das vertrauliche Recht für den MA vergeben werden, der auch die vertraulichen Ordner sehen darf. 

RVO - Belege - vertrauliche Rechte. 

 

In der Belegstruktur muss dann der entspr. Belegordner im Status als vertraulicher und nicht öffentlicher Ordner

gekennzeichnet werden. Siehe Bild. (Auf Ordner - re. Maustaste- Ablageort bearbeiten)

Vertrauliche Ordner können nur bearbeitet werden, wenn sowohl die Ordnerrechte als auch die vertraulichen Rechte eingetragen sind.

 

vertraulicher ordner.PNG

Viele Grüße M. Rembrink
Schirmer2110
Beginner
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Schirmer2110_0-1639656313224.png

jetzt kann ich nur auf die zugehörigen Ordner zugreifen, allerdings keine Belege anschauen....was habe ich nur falsch gemacht?

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paula71
Aufsteiger
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Sie haben wahrscheinlich nicht die entsprechenden Rechte ? ...s.o.

Viele Grüße M. Rembrink
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kanzleiboennecke
Fortgeschrittener
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Nachricht 9 von 12
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@Schirmer2110

 

Sie brauchen in der RVo unter "Belege" einmal die "Ordnerrechte" und "Vertrauliche Rechte" - siehe angehängten Screenshot 😉

metalposaunist
Unerreicht
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Nur Lohn-Belege ist technisch nicht ohne Workaround möglich. Deshalb gleich hier fleißig 👍Rechtevergabe (online) für Belegtypen

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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quantenjoe
Erfahrener
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Nachricht 11 von 12
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Moin Moin

 

Ich denke, Alle Rechte außer den Personaldatenauswertungen nicht freigeben sollte es lösen. So meine bisherige Erkenntnis aus RVO.

Aber dies spezielle hatte ich noch nicht ausprobiert,

 

Doch wenn nur die Freigabe der Auswertungen nicht funktioniert, dann ist m,E, etwas in der Rechtefreigabe nicht in Ordnung und Datev muss da prüfen und entweder kommunizieren warum das so nicht geht - oder (und das ist mein Eindruck) nachbessern, dass nur die wirklich freigegeben Auswertungen auch freigegeben sind.

 

QJ

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metalposaunist
Unerreicht
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Nachricht 12 von 12
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@quantenjoe schrieb:

Alle Rechte außer den Personaldatenauswertungen nicht freigeben sollte es lösen.


Leider nein, weil @Schirmer2110 möchte, dass die Person zwar Lohn-Unterlagen hochladen kann; aber keine Einsicht in die FiBu Belege bekommen darf, weil dort FiBu und Lohn strickt getrennt sind. Das geht nicht, weil es zum Hochladen der Lohn-Unterlagen und Reisekosten-Belege auch das Standardrecht Belege braucht, mit dem aber automatisch auch alle anderen Belege (ohne vertraulichen Ordner) einsehbar sind. 

 

Das Problem hat DATEV schon ewig und 10 Jahre und technisch ist auch das sicherlich wieder lösbar. Man muss es nur wollen bei DATEV. 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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letzte Antwort am 18.12.2021 12:29:38 von metalposaunist
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