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Rechteverwaltung DÜ an statistische Ämter

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letzte Antwort am 17.11.2022 10:43:21 von Uwe_Lutz
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heikoz
Einsteiger
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Welches Recht muss hier für den Mandanten freigeschaltet werden, dass er seine Meldung selbst erstellen kann.

Kanzlei-Organisationsbeauftragte
d_brusch
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 4
94 Mal angesehen

DFÜ über Internet muss freigegeben werden. Automatisch erhält das Zugangsmedium von DATEV für deren Beraternummer das Recht. Bei Selbstbuchenden Mandanten somit logisch. 

 

 

Infos zu DÜ statistische Ämter

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DATEV-Mitarbeiter
Frederic_Roth
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 3 von 4
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Guten Morgen @heikoz,

 

die Voraussetzungen bzw. Mindestfreigaben zur Nutzung des Programms DÜ an Statistische Ämter finden Sie im Hilfe-Dokument 0904066 unter dem Punkt 6.12 (DÜ an Statistische Ämter).

 

Sollten darüber hinaus spezifische Fragen zu den Rechten/Freigaben bestehen, melden Sie sich gerne im Programmservice. Beziehen Sie sich dabei gerne direkt auf diesen Thread.

 

Mit freundlichen Grüßen
Frederic Roth | Business Analyst Produktangebot Rechnungswesen | DATEV eG
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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 4 von 4
63 Mal angesehen

@heikoz  schrieb:

Welches Recht muss hier für den Mandanten freigeschaltet werden, dass er seine Meldung selbst erstellen kann.


In der RVO gibt es hierzu gar keine Rechte, da die Meldung nicht online erstellt werden kann, sondern nur wenn der Mdt. selbst die Programme vor Ort hat.

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letzte Antwort am 17.11.2022 10:43:21 von Uwe_Lutz
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