Hallo,
ein Mandantenbestand ist auf die Kanzleiberater-Nr. angelegt.
Ein Mandant soll im Rahmen von U-Online Zugriff auf den Mandanten haben um Belege zu scannen.
In der Rechteverwaltung werden alle Schlößer gelb angezeigt (Freibgabe nur für diesen einen Madanten)
Zwei Schlößer werden allderdings grün dargestellt, Beleg und Bank. Ist die Einstellung so OK?
VG
tax
Vorab: ich bin überfragt, ob es ein Problem darstellt, dass Beleg und Bank grün sind. Ich finde die Rechteverwaltung sehr unübersichtlich, da die Bezeichnungen nicht immer sehr eindeutig sind (was sie tatsächlich bedeuten, meine ich).
Ich persönlich hätte allerdings keine ruhige Minute mehr, wenn ich einem Mandanten Zugriff gewährt hätte auf meine Kanzlei-Beraternummer. Ein Lapsus irgendwo in der Rechteverwaltung, einmal menschliches Versagen oder was auch immer und der GAU ist da. Mit was für einer Smartcard greift Ihr Mandant zu? Läuft die auch über die Kanzlei?
Da eine Unterberaternummer nichts kostet, ein mitgliedschaftsinterner Übertrag komfortabel und simpel selbst gemacht werden kann, wäre meine Empfehlung, nicht über Schlösser zu grübeln und lieber konsequent Mandant und Kanzlei zu trennen.
Ich persönlich hätte allerdings keine ruhige Minute mehr, wenn ich einem Mandanten Zugriff gewährt hätte auf meine Kanzlei-Beraternummer. Ein Lapsus irgendwo in der Rechteverwaltung, einmal menschliches Versagen oder was auch immer und der GAU ist da.
Mir ist das einmal passiert. Universalrechte für den Mandanten. Netterweise hat sofort eine Datev-MA angerufen u. nachgefragt, ob das denn wohl so richtig wäre.
Vorab: ich bin überfragt, ob es ein Problem darstellt, dass Beleg und Bank grün sind. Ich finde die Rechteverwaltung sehr unübersichtlich, da die Bezeichnungen nicht immer sehr eindeutig sind (was sie tatsächlich bedeuten, meine ich).
Ich persönlich hätte allerdings keine ruhige Minute mehr, wenn ich einem Mandanten Zugriff gewährt hätte auf meine Kanzlei-Beraternummer. Ein Lapsus irgendwo in der Rechteverwaltung, einmal menschliches Versagen oder was auch immer und der GAU ist da. Mit was für einer Smartcard greift Ihr Mandant zu? Läuft die auch über die Kanzlei?
Da eine Unterberaternummer nichts kostet, ein mitgliedschaftsinterner Übertrag komfortabel und simpel selbst gemacht werden kann, wäre meine Empfehlung, nicht über Schlösser zu grübeln und lieber konsequent Mandant und Kanzlei zu trennen.
Dies hätte aber zur Folge, dass z. B. in Bilanzbereicht das für die Unterberaternummer wieder Beraterdaten erfasst werden müssen. Datev Mitteilung muss für die Beraternummer eingerichtet werden.
Ich weiß nicht was da noch alles dran hängt und beachtet werden muss.
Hallo Datev,
haben Sie Empfehlungen wie hier vorzugehen ist?
VG
tax
Guten Morgen Zusammen,
ich handhabe das immer so das die Globalen Rechte (in der Rechteübersicht) auf die Kanzleiberaternummer und die Mandantennummer gesetzt wird. Dann ist es egal on die Schlösser grün sind oder gelb (also extra beschränkt). Manchmal mach ich das trotzdem noch zusätzlich.
Jetzt bitte nicht fragen warum.........
Guten Morgen in die Runde,
wir belassen hier ebenfalls die Mandanten/Beraternummer in der Fibu und nutzen die Unterberaternummer im Prinzip nur für die Bestellung der Software und Zuordnung der Smartcard des Mandanten. Je nach Vereinbarung kann so auch die Weiterberechnung der Kosten gesteuert werden.
Die Smartcard läuft also über die Unterberaternummer, ebenso der Vertrag für UO.
Das deckt sich auch mit der letzten mir bekannten Empfehlung der DATEV zur Handhabung.
Natürlich ist hier bei der (einmaligen) Einrichtung inkl. Rechtevergabe größte Sorgfalt geboten (* = Tabu...), aber das gehört ja quasi zum Berufsalltag.
Was mir persönlich an dieser Stelle noch fehlt, wäre ein verbessertes Reporting aus der Administration in UO (Globalrechte bzw. Freigaben je Smartcard).
Sofern jeder neue UO-Fall auch tatsächlich auf die Unterberaternummer umgesetzt werden soll, löst das auch nicht grade wenig kanzleiinterne Arbeit aus:
Mit freundlichen Grüßen
Marco Hüwe
- Mandantenübertrag Rewe im RZ über Mandantenverwaltung
kostenpflichtig?
Wenn man das in den Service-Anwendungen pro in der Mandantenverwaltung RZ selbst macht, dann kostet das nichts.
... und die Umsätze im Direktgeschäft mit einer Unterberaternummer werden bei der Rückvergütung außen vor gelassen 😞
... und die Umsätze im Direktgeschäft mit einer Unterberaternummer werden bei der Rückvergütung außen vor gelassen 😞
Na ja, Direktgeschäft halt. Da ist man als Berater außen vor. Es zwingt Sie ja niemand zum Direktgeschäft.
Ich weiß nicht... Wir haben rd. 30 Unterberaternummern im Direktgeschäft (Direktgeschäft, weil wir weder Lust und Zeit haben, uns ständig zwischen DATEV und Mandant zu stellen, wenn sie auch direkt miteinander sprechen könnten). Wenn der Mandant selbst bucht, legen wir den Buchführungsbestand auf die Unterberaternummer (5 Minuten Arbeit f. lokale u. RZ-Umspeicherung). Alles Andere bleibt auf der Kanzlei-Beraternummer. Über den Nummernzusammenhang (demnächst irgendwann dann die Leistungen) können andere Programme trotzdem darauf zugreifen und der Austausch klappt problemlos. Ich sehe das Problem nicht.
Sehr geehrte Frau oder Herr tax,
die von Ihnen am Anfang beschriebene Einstellung ist ok.
Ein Schloss wird in der Rechteverwaltung online gelb, wenn direkt für die Anwendung die erforderlichen Ordnungsbegriffe (Beraternummer und Mandantennummer) eingegeben werden.
Das Schloss bei Belege und Bank kann nicht gelb werden, sondern nur grün, weil man bei diesem keine Ordnungsbegriffe eintragen kann. D.h. die Eingabefelder für die Berater- und Mandantennummer sind ausgegraut.
Das Recht Belege muss zusammen mit dem Recht Belegverwaltung freigeschaltet werden. Die Ordnungsbegriffe für die Belegverwaltung gelten dann auch bei Belege. Für Bank ist zusätzlich das Recht Zahlungsverkehr erforderlich.
Mit freundlichem Gruß
Christian Leier