Hallo zusammen,
mal eine Frage die auch evtl. auch die Rechteverwaltung betrifft:
Aktuell mach tunsere eigene Buchhaltung eine Mitarbeiterin die aber aufgrund von Teilzeit nicht mehr weit von der Kapazitätsgrenze entfernt ist.
Daher kam nun die Idee auf, das OPOS / Mahnverfahren an eine Kollegin aus dem Sekretariat auszugliedern. ab hier wird die Fragestellung/Wunsch der GL aber etwas umständlicher:
Die Mitarbeiterin soll keinen Zugriff auf unsere gesamte Fibu haben sonden rnur das Thema OPOS bearbeiten können...
Lässt sich das realisieren?
Guten Morgen,
das klingt doch hiernach: Kanzlei-Buchführung nur für Mahnwesen freigeben - DATEV Hilfe-Center
Vielleich noch ergänzend dazu: Schnellinfo Offene Posten trotz gesperrter Kanzlei-Buchführung nutzen - DATEV Hilfe-Center
Mit freundlichen Grüßen
Marco Hüwe