Hallöchen Zusammen,
mir liegt ein zweites Pfändung-/Überweisungsbeschluss vom Gericht / vom selben Gläubiger zum selben Sachverhalt vor.
Der erste Beschluss ist am 28.07. eingegangen, der zweite am 01.10., jeweils von zwei verschiedenen Gerichtsvollzieher mit versch. Aktenzeichen bzw. Geschäftszeichen, ABER das Aktenzeichen vom Gläubiger ist gleich.
Hatte jemand von Euch so einen Fall ?
Wie pflege ich diese Pfändungen (Rang) in DATEV Lodas nun ein? denn zwischen den 28.07. und 01.10. sind vier weitere Pfändungen von anderen Gläubigern eingegangen.
Oder darf ich bei der Pfändung vom 28.07. den Betrag und das Geschäftszeichen einfach ab Oktober ändern?
Vielen Dank vorab für Eure Hilfe
Rang nach Eingang.
Es ist doch egal ob von einem Gläubiger mehrere Pfändungen nacheinander eingehen .
Warum wollen sie das Geschäftszeichen ändern. Das sind doch zwei Pfändungen
Ich würde erstmal den Kontakt mit dem Gläubiger suchen und nach weiteren Details fragen. Aus den Unterlagen wird ja vermutlich nicht hervorgehen, ob die neue Pfändung ein "Update" der alten ist, oder ob es sich um zwei getrennte Pfändungen handelt, die aber das gleiche Aktenzeichen haben weil Kundennummer o.ä.
Im ersten Fall würde ich die erste Pfändung beenden und die zweite mit gleichem Rang neu anlegen. Das ist sauberer als wenn du die erste bearbeitest. Im anderen Fall die zweite entsprechend der Rangfolge neu anlegen.
ja, aber es geht um die selben Angelegenheit, da ich mit der Kanzlei telefoniert habe. zweiter Beschluss beinhaltet den Betrag vom ersten Beschluss + (neu) Verzugszinsen oben drauf. Wenn ich die beiden Beschlüsse in LODAS erfasse mit z.Bsp.
Beschluss 28.07. = 1000 €
Beschluss 01.10. = 1100 €
geht das System doch von zwei verschiedenen Pfändungen in der Pfändungswerttabelle aus
28.07. + 01.10. = 2100€ Forderung was ja eigentlich nicht richtig ist
Vielleicht müsste ich den Beschluss vom 01.10. nur mit 100 € (also nur die Zinsen) eingeben?
ohhhjeee..... 😕
Deshalb ja:
Pfändung vom 28.07. mit letztem Monat beenden, Pfändung vom 01.10. ab diesem Monat neu anlegen, gleicher Rang wie 28.07., Restbetrag der ersten Pfändung + Verzugszinsen.
Dann macht die neue Pfändung da weiter, wo die bisherige aufgehört hat, und berücksichtigt die Verzugszinsen. Und den Pfändungsbeschluss natürlich mit entsprechender Notiz in die Personalakte.
Da stellt sich aber die Frage, weshalb jemand zweimal in derselben Sache Pfändungsbeschlüsse schickt. Falls der erste rechtswidrig war, bspw. weil formelle Voraussetzungen gefehlt haben, die nunmehr erst gegeben wären, dürfte man diesen Gläubiger wohl nicht gegenüber den anderen vorziehen, die inzwischen (anscheinend gleich bei ihrem ersten Versuch ordnungsgemäß) zugegriffen haben.
Ließe sich die korrekte Reihenfolge partout nicht aufklären, bliebe wohl nur Hinterlegung bei der Gerichtskasse.