Guten Tag zusammen,
ich arbeite mit dem Abrechnungsprogramm LODAS. Diesen Monat wurde für einen Mitarbeiter die zweite Unterhaltspfändung zugestellt. Beide Pfändungsbescheide beinhalten einen Unterhaltsrückstand.
Der Mitarbeiter hat neben einem niedrigen Gehalt einen Dienstwagen.
Bei der Abrechnung traten nun zwei Probleme auf.
Das erste Problem: Vom Nettogehalt wurden PKW und beide Pfändungen abgezogen, so dass der Mitarbeiter unterhalb der vom Amtsgericht angeordneten Freigrenze von 934 € fiel. Ich habe dann eine neue Lohnart für den PKW angelegt und diese Lohnart pfändungsfrei gestellt. Trotzdem fiel der Mitarbeiter weiterhin unter diese 934 €.
Das zweite Problem: Ich hatte sowohl Pfändungsrückstand als auch laufender Unterhalt in beiden Pfändungen eingegeben. Außerdem habe ich bei beiden Pfändungen einen Freibetrag von 934,- € und eine Quote von 50% eingetragen. Dennoch bediente die Probeabrechnung nur den ersten Gläubiger und der andere ging leer aus. Über die Rangfolge ließ sich nichts steuern. Die Rangfolge musste ich nachfolgend eingeben (Rang 1; Rang 2), da Datev sonst keine neue Pfändung angelegt hätte. Leider war ich irgendwann mit meinem Latein am Ende und habe die Pfändungsbeträge manuell als fixen Pfändungsabzug eingegeben. Aber das kann ja nicht die dauerhafte Lösung sein, zumal der Mitarbeiter variable Lohnbestandteile hat und damit auch jeden Monat ein anderes Einkommen.
Habe ich irgendetwas übersehen? Ich wäre froh, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
Vielen Dank im Voraus.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
welcher Abzug ergibt sich ohne Eingabe eines unpfändbaren Betrags von 934 €? Stimmt dieser mit der Pfändungstabelle dann überein?
Viele Grüße
Eva
Unterhaltspfändungen richten sich nicht nach der Pfändungstabelle. Die 934,- € Lebensunterhalt sind vom Amtsgericht festgelegt worden. Das Problem ist aber, dass von den 934,- € das Dienstfahrzeug abgezogen wird und dann nur noch 554 € ausgezahlt werden.
Ja, aber als Test wäre es interessant ob die Beträge mit der Pfändungstabelle übereinstimmen.
Hallo Eva, danke für deine Rückfrage.
Ich hoffe ich verstehe deine Frage richtig. Nach der Pfändungstabelle hätte der Mitarbeiter mit zwei unterhaltspflichtigen Kindern einen sehr viel höheren Freibetrag.
Mein Vorschlag ist die Probeabrechnung ohne den Fixbetrag durchzuführen. Dann müsste ja der Pfändungsfreibetrag und Pfändungsabzug nach der Tabelle erfolgen. Wenn das schon nicht übereinstimmt, passt ggf. etwas bei den Lohnarten nicht.
Hallo,
schauen Sie doch bitte im Dok.-Nr.: 1008471 „ Beispiele für Pfändungen in Verbindung mit Sachbezügen„ nach. Der Sachbezug darf nicht einfach als pfändungsfrei geschlüsselt, da er zum Bruttoentgelt und somit zum pfändbaren Einkommen gehört. Hier ist eher zu prüfen, ob der Firmenwagen überhaupt noch gewährt werden darf.
Vielen Dank für die Antworten.
Das habe ich befürchtet, dass es sich technisch so nicht einrichten lässt. Dann muss man wohl doch in den sauren Apfel beißen und die Eingaben monatlich manuell machen.