Hallo zusammen,
ich habe gerade bei einer PKV Angestellte eine Probeabrechnung mit JSZ gemacht. Dabei fiel mir auf, dass die Angestellte trotz gleichgebliebenen Bruttoentgelts zu 2019 ca. 530 Euro netto mehr hat. Ich bekam folgende Hinweise:
Hinweis #LN12425
Im Monat 12/2020 wird in der privaten KV aufgrund eines Einmalbezuges ein zusätzlicher AG-Zuschuss in Höhe
von 337,87 Euro errechnet; er ist im gesamten AG-Zuschuss in Höhe von 593,26 Euro enthalten.
Hinweis #LN12425
Im Monat 12/2020 wird in der privaten PV aufgrund eines Einmalbezuges ein zusätzlicher AG-Zuschuss in Höhe
von 24,84 Euro errechnet; er ist im gesamten AG-Zuschuss in Höhe von 50,72 Euro enthalten.
Kann das denn richtig sein? Oder hab ich irgendwas verpasst bezüglich AG-Zuschuss zur PKV, was letztes Jahr noch nicht wahr?
Über Hinweise würde ich mich sehr freuen.
Schöne Grüße Sylvia
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Ich hatte vergessen zu erwähnen, dass die Angestellte ein paar Monate in Kurzarbeit war. Vielleicht ist das wichtig zu wissen.
Der AG-Zuschuss zur KV und PV darf keinesfalls höher sein, als 50% der PKV-Monatsbeiträge. Die monatlichen PKV-Gesamtbeiträge aus deren Mitteilung Anfang des Jahres 2020 müssen in den Mitarbeiterstammdaten hinterlegt sein, damit DATEV das automatisch überwacht.
Ansonsten erhöht sich der AG-Zuschuss bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der GKV und es wäre in Ordnung.
Dankeschön für die Antwort.
Dass der Zuschuss zur PKV bis nur höchstens 50 % des Beitrages weiß ich und dass der Zuschuss nicht höher sein darf als der Höchstsatz der gesetzlichen ist auch klar.
Aber es ist alles korrekt eingegeben in der Sozialversicherung und ist auch immer korrekt abgerechnet worden.
Nur jetzt bei der Dezember Abrechnung ist ein viel zu hoher Zuschuss. Dachte es würde eventuell an der Dezemberabrechnung mit Kurzarbeit liegen, dass da war aufgerechnet wird. Was auch immer 🤔
Ach ja und ich hab den gleichen Fall nochmal bei einem PKV Angestellten. Dort wurde auch der Zuschuss aufgestockt. Gott sei Dank habe ich nur diese beiden PKV.
Das habe ich gerade noch gefunden:
Im Sozialgesetzbuch V regelt der Gesetzgeber, wie der Arbeitgeberzuschuss in der Kurzarbeit zu berechnen ist. Der Arbeitgeber muss bei pflichtversicherten Personen in Kurzarbeit den Beitrag alleine entrichten. Zu finden im Soz V, §249 Abs. (2): Der Arbeitgeber trägt den Beitrag allein für Beschäftigte, soweit Beiträge für Kurzarbeitergeld zu zahlen sind.
Weiterführend steht unter Soz V, §257, Abs. (2): …Soweit Kurzarbeitergeld (KuG)bezogen wird, ist der Beitragszuschuss in Höhe des Betrages zu zahlen, den der Arbeitgeber bei Versicherungspflicht des Beschäftigten entsprechend § 249 Absatz 2 zu tragen hätte, höchstens jedoch in Höhe des Betrages, den der Beschäftigte für seine Krankenversicherung zu zahlen hat…
Der Zuschuss des Arbeitgebers zur PKV ist nicht mehr auf die 50% des Arbeitnehmers begrenzt (paritätische Teilung des Zuschusses), sondern umfasst auch den Beitragsteil des Arbeitnehmers.
@Sylvia1503 schrieb:Das habe ich gerade noch gefunden:
.......................... Der Zuschuss des Arbeitgebers zur PKV ist nicht mehr auf die 50% des Arbeitnehmers begrenzt (paritätische Teilung des Zuschusses), sondern umfasst auch den Beitragsteil des Arbeitnehmers.
Aha, Kurzarbeit ist mit im Spiel. Haben Sie das geprüft?
Ja die Angestellte hatte von Juni bis November Kurzarbeit. Dabei wurden die AG-Zuschüsse zur PKV erhöht, was ja auch korrekt ist. Das steht auch in einer Dokumentation von Datev. Aber jetzt im Dezember hat die Mitarbeiterin keine Kurzarbeit gemacht, aber eine Einmalzahlung erhalten. Und trotzdem wurde der Zuschuss erhöht. Bei der Probeabrechnung wurde ja darauf hingewiesen (den Hinweis hatte ich in meiner ersten Frage kopiert).
Ich bin gerade so ziemlich verzweifelt, was jetzt richtig ist. Ich habe es versucht auf den 50 % Beitrag zu korrigieren, aber das geht nicht.
Das wird jetzt leider etwas unübersichtlich. Sehen Sie sich mal das Info-Dok: Beitragszuschüsse PKV an.
Vielen Dank für den Tipp.
Das wird wohl meinen Fall unter Punkt 3.3 betreffen. Das würde genau den Hinweis bei meiner Probeabrechnung erklären. Die PKV Angestellte hat ein Gehalt von € 4.406,00 also unter der BBG 2020. Jetzt im Dezember erhielt sie eine Einmalzahlung in Höhe von € 4.386 und hat die BBG überschritten.
Somit erhält sie einen Zuschuss in Höhe von € 337,87 + den monatlichen 50% Beitrag zur PKV.
Ich hoffe ich habe es jetzt so richtig verstanden und ich kann beruhigt abrechnen.
Aber gerne höre ich noch ein okay von euch, dass das so richtig ist.
Jedenfalls Dankeschön
Hallo,
liegt das monatliche Entgelt unter der Beitragsbemessungsgrenze (ist in Ihrem Fall bedingt durch die Kurzarbeit wahrscheinlich so), kann sich bei der Abrechnung von Einmalbezügen ein zusätzlicher Arbeitgeberzuschuss ergeben. In diesem Fall werden die nicht ausgeschöpften Beträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze (Vormonat und laufender Monat) nachträglich durch die Einmalbezüge ausgeschöpft.
Daher erhalten Sie bei der Abrechnung von Einmalbezügen die von Ihnen zitierten Hiweismeldungen #LN12425 und #LN12473.
In unserem Dokument Nr. 1004254 - Beitragszuschuss erfassen für privat versicherte Arbeitnehmer in der Krankenversicherung und Pflegeversicherung - Beispiele Lohn und Gehalt wird der Sachverhalt mit Hilfe eines Abrechnungsbeispiels unter Punkt 3.3 anschaulich verdeutlicht.
Viele Grüße aus Nürnberg
Matthias Platz
Personalwirtschaft
DATEV eG
Guten Morgen Herr Platz,
vielen Dank für die Antwort. Jetzt kann ich beruhigt den Knopf drücken.
Grüße zurück!