Hallo, eventuell kann mir jemand bei der Umsetzung einen Tipp geben:
Mitarbeiterin seit 28.09.2023 im Krankengeldbezug.
Für Einsatzbereitschaft (stundenweise Arbeit trotz AU) soll Sie für Oktober eine Leistungsprämie erhalten.
Im Dokument: "weitergewährte Arbeitgeberleistung während einer Unterbrechung abrechnen" wird das Vorgehen erklärt.
Ich habe die Lohnart angelegt -->sv- und steuerpflichtig abrechnen alles schick...
dann: Fehlzeit/Krankengeld bei.../Register: weitergewährte AG-Leistung brutto --> 100€
woher bekomme ich die anderen anzugebenen Werte?
Vergleich. Netto-Entgelt
Tägl. Netto-Sozialleistung ect.
Trage ich nur die 100€ ein, erhalte ich bei der Probeabrechnung zwar eine Eintragung in der Steuer (steuerpflichtig), jedoch nicht in der SV?
als Nachberechnung in einen Monat vor Krankengeldbezug abzurechnen, ist nicht möglich wegen Entstehungsprinzip....
Kann jemand helfen?
Dankeschön
aus einem anderen Chat habe ich jetzt eine eventuelle Lösung erlesen.
Jedenfalls wird dabei die SV berechnet.
Lohnart: 202
Angaben zu Steuer- und SV-Behandlung: 18 Bez. steuer- u. sv-pfl.,Verst.ü.Monatstab.
So wird es zwar als Einmalzahlung verbeitragt, aber immerhin verbeitragt.
Wenn jemand feststellt, dass das gar nicht geht, bitte mal melden.
Hier stellt sich erst einmal die Frage, ob es überhaupt sv-pflichtig ist.
Über die Fehlzeit des Krankengeldes kann unter weitergewährte AG-Leistungen "Rückmeldung der Entgeltersatzleistung" angeklickt werden. Dann übermittelt die KK die Daten.
Denn nur, wenn das Krankengeld + zzl. AG-Leistung größer ist, als das bisher Netto kommt sv-pfl. in Betracht.
Da KG aber nur zu max. 90 % des Netto gezahlt wird, dürfte i. d. R. die 100 € keine Rolle spielen, es sei denn es ist eine Teilzeitkraft.
Für mich wäre aber die Einsatzbereitschaft während einer längeren AU zwiespältig. Hier wäre die arbeitsschutzrechliche Frage, ob es erlaubt ist. Hängt natürlich von der Krankheit ab.
Danke, das habe ich gemacht.