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weiter gewährte AG-Leistung bei Krankengeldbezug (100Euro) SV-pflichtig abrechnen

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letzte Antwort am 09.11.2023 15:23:12 von Denise1
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Denise1
Einsteiger
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Nachricht 1 von 4
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Hallo, eventuell kann mir jemand bei der Umsetzung einen Tipp geben:

Mitarbeiterin seit 28.09.2023 im Krankengeldbezug.

 

Für Einsatzbereitschaft (stundenweise Arbeit trotz AU) soll Sie für Oktober eine Leistungsprämie erhalten.

 

Im Dokument: "weitergewährte Arbeitgeberleistung während einer Unterbrechung abrechnen" wird das Vorgehen erklärt.

 

Ich habe die Lohnart angelegt -->sv- und steuerpflichtig abrechnen alles schick...

 

dann: Fehlzeit/Krankengeld bei.../Register: weitergewährte AG-Leistung brutto --> 100€

 

woher bekomme ich die anderen anzugebenen Werte?

Vergleich. Netto-Entgelt

Tägl. Netto-Sozialleistung ect.

 

Trage ich nur die 100€ ein, erhalte ich bei der Probeabrechnung zwar eine Eintragung in der Steuer (steuerpflichtig), jedoch nicht in der  SV?

 

als Nachberechnung in einen Monat vor Krankengeldbezug abzurechnen, ist nicht möglich wegen Entstehungsprinzip....

 

 

Kann jemand helfen?

Dankeschön

 

Denise1
Einsteiger
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aus einem anderen Chat habe ich jetzt eine eventuelle Lösung erlesen.

Jedenfalls wird dabei die SV berechnet.

 

Lohnart: 202

Angaben zu Steuer- und SV-Behandlung: 18 Bez. steuer- u. sv-pfl.,Verst.ü.Monatstab.

 

So wird es zwar als Einmalzahlung verbeitragt, aber immerhin verbeitragt.

 

 

Wenn jemand feststellt, dass das gar nicht geht, bitte mal melden.

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tbehrens
Fachmann
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Nachricht 3 von 4
162 Mal angesehen

Hier stellt sich erst einmal die Frage, ob es überhaupt sv-pflichtig ist.

 

Über die Fehlzeit des Krankengeldes kann unter weitergewährte AG-Leistungen "Rückmeldung der Entgeltersatzleistung" angeklickt werden. Dann übermittelt die KK die Daten.

 

Denn nur, wenn das Krankengeld + zzl. AG-Leistung größer ist, als das bisher Netto kommt sv-pfl. in Betracht.

Da KG aber nur zu max. 90 % des Netto gezahlt wird, dürfte i. d. R. die 100 € keine Rolle spielen, es sei denn es ist eine Teilzeitkraft.

 

Für mich wäre aber die Einsatzbereitschaft während einer längeren AU zwiespältig. Hier wäre die arbeitsschutzrechliche Frage, ob es erlaubt ist. Hängt natürlich von der Krankheit ab.

 

 

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Denise1
Einsteiger
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Nachricht 4 von 4
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Denise1_0-1699539668708.png

Danke, das habe ich gemacht.

 

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letzte Antwort am 09.11.2023 15:23:12 von Denise1
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