Hallo liebe Community,
unsere Mitarbeiterin ist seit dem 01.04.18 auf Vollzeit, unbefristet, mit 6 Monaten Probezeit bei uns angestellt.
Nun möchte sie ab September oder Oktober 2018 studieren und bei uns als Werkstudent weiter arbeiten.
Mein Chef fragt jetzt, ob das geht.
Prinzipiell ja oder?
Entweder kündigt sie innerhalb der Probezeit und bekommt einen Werkstudentenertrag?
Oder kann man "ganz einfach" einen Änderungsvertrag machen? In dem der Status, Gehalt, Arbeitsstunden, etc. geändert werden.
Wie gehe ich hier richtig vor, damit der "Papierkram" stimmt?
Vielen Dank im Voraus!
Viele Grüße
Katrin Kretzschmar
Hallo Frau Kretzschmar,
aus meiner Sicht würden beide Varianten gehen, wobei die einfachste Lösung der Änderungsvertrag wäre.
Allerdings stellt dies keine rechtssichere Auskunft dar, sondern nur meine persönliche Meinung, wie ich es handhaben würde.
Gruß
Björn Niggemann