Hallo,
ich benötige mal bitte Hilfe.
Folgender Sachverhalt:
Der Mitarbeiter ist seit dem 25.04.2022 im Krankengeld und wird voraussichtlich erst im Juli 2023 wieder anfangen können zu arbeiten. Er möchte sich nun seine Resturlaub auszahlen lassen.
Ich habe die Stammlohnart 223 Urlaubsabgeltung angelegt und den entsprechenden Wert eingetragen, es werden aber nur RV/AV abgezogen ist das so korrekt?
würde mich freuen, wenn mir jemand helfen kann.
Viele Grüße
Annika
kleiner rechtlicher Hinweis... in einem laufenden, aber ruhendem Arbeitsverhältnis darf Urlaub nicht ausgezahlt werden.
Hallo Annika,
rechtlich können wir Sie nicht beraten.
Bitte nehmen Sie bei Fragen Kontakt mit der zuständigen Krankenkasse auf.
Ich könnte mir vorstellen das wegen der Märzklausel ins Vorjahr gegangen wird und dort die BBG der KV/PV voll ausgeschöpft sind.
Rechtlich ist es natürlich richtig dass im laufenden Arbeitsverhältnis kein Urlaub ausgezahlt werden darf. Das ist Arbeitsrecht. Wenn der Mandant auszahlen will machen wir das. (Mit Tipp an die Rechslage bzw Tipp das nachzulesen)