Hallo, ich benötige mal bitte Hilfe. Folgender Sachverhalt: Der Mitarbeiter ist seit dem 25.04.2022 im Krankengeld und wird voraussichtlich erst im Juli 2023 wieder anfangen können zu arbeiten. Er möchte sich nun seine Resturlaub auszahlen lassen. Ich habe die Stammlohnart 223 Urlaubsabgeltung angelegt und den entsprechenden Wert eingetragen, es werden aber nur RV/AV abgezogen ist das so korrekt? würde mich freuen, wenn mir jemand helfen kann. Viele Grüße Annika
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