Hallo,
ich habe folgende Frage und hoffe das einer von Euch mir dabei helfen kann.
Eine Mitarbeiterin ist bis zum 27.09. in Elternzeit. Vor der EZ hat Sie Vollzeit gearbeitet und wechselt nach der EZ in Teilzeit. Aufgrund von einem Beschäftigungsverbot vor Geburt konnte Sie nicht alle Urlaubstage nehmen und hat jetzt einen relativ hohen Stand von vor der Elternzeit. Diesen nimmt Sie jetzt auch anschließend.
Da dieser Urlaub noch das VZ-Gehalt betrifft - in Datev aber schon der neue TZ-Vertrag abgebildet ist - weiß ich nicht wie ich die Differenz ausweisen soll/kann?
Wäre es eine Möglichkeit die Differenz zwischen VZ und TZ Gehalt unter einer neuen Lohnart (ähnlich 2000) zu erfassen?
Danke im Voraus.
Viele Grüße
Dana
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Bei Urlaubsabgeltung handelt es sich um einen Einmalbezug, deswegen kann die Abgeltung meiner Meinung nach nicht mit einer Lohnart für laufenden Lohn abgerechnet werden.
Da für die unterschiedlichen Zeiten der Betrag ja extra ermittelt werden müsste, können Sie beide Beträge doch auch extra erfassen und mit Bemerkungstext versehen, dann wären die Beträge in der Monatserfassung sauber abgebildet.
Zu einer Differenzrechnung käme ich nicht.
Hallo Lehda,
das Urlaubsentgelt mit dem VZ-Gehalt manuell ausrechnen und über die Bewegungsdaten mit der Lohnart "Urlaubsentgelt" erfassen. Mehr muss nicht gemacht werden.
Sie können sich eine separate Notiz, wie sie auf die Summe gekommen sind dazu legen, Sie müssen aber keine
neue Lohnart dafür anlegen.
Über die "Entlohnung" wird nichts erfasst.
Grüße
Yvonne Yildiz