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teilweises Beschäftigungsverbot und krank

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letzte Antwort am 18.02.2020 07:42:26 von Kristin_Frohmeyer
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DuundIch
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Hallo Community,

 

wir haben eine Schwangere im teilweisen BV welches durch eine Woche krank unterbrochen wird.

 

Die entsprechenden Einstellungen (BV aufteilen, Fehlzeit erfassen) haben wir im Lodas vorgenommen. Nach dem krank arbeitete die Mitarbeiterin 1 Tag im teilw. BV und geht dann in den Mutterschutz.

 

01. - 09.02. - teilw. BV

10.02. - 21.02. - krank

22.02. - teilw. BV

23.02. - 29.02. - Mutterschutz

 

Unser Problem sind die generierten Erstattungsanträge.

 

Im Antrag auf U2 vor Erkrankung ist zur Erstattung die Gesamtsumme des MuSchL (LA 889) für 30 Tage herangezogen, er erfolgt keine automatische Runterrechnung auf die verbleibenden 1 MuSchL Tage ohne krank.

 

Wir haben nun die LA Gehalt und die LA 889 MuSchL aus den Festbezugslohnarten gelöscht und in der Erfassungstabelle für den Monat 02 entsprechend der manuell, zeitanteilig ermittelten Werte erfasst.

Doch dann fiel uns auf, dass wir eine LA Gehalt benötigen welche voll erstattungsfähig ist - Zeitraum krank

und eine LA Gehalt welche nicht voll erstattungsfähig ist - Anteil Gehalt zu MuSchL

 

Doch das erschien uns sehr kompliziert. Wo ist unser Fehler?

 

Der Antrag U1 enthält neben den korrekten Bezugslohnarten noch den MuSchL.

Dieser passt meiner Ansicht nach hier nicht her - er wird ja über U2 erstattet.

Wie bekommen wir diese LA aus dem Antrag U1 raus?

 

Leider sind wir in den entsprechenden Dokumenten in Lex-Inform nicht schlauer geworden.

 

Über eine Antwort mit entsprechenden Handlungsrichtlinien für die entsprechenden Stellen im Programm Lodas wären wir dankbar.

DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo, 


bei einer Krankheit während eines Beschäftigungsverbots ist es richtig, das Beschäftigungsverbot zu beenden und die Krankheit zu erfassen. 


Da das Gehalt anteilig aufgeteilt wird (für das Beschäftigungsverbot und das Gehalt), müssen auch im Antrag beide Lohnarten vorhanden sein. 


Im AAG Antrag wird eine Aufteilung pro Zeitraum vorgenommen. 


Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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DuundIch
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Sehr geehrter Herr Stein,

 

danke für Ihre Antwort.

 

leider bezieht sich diese nicht auf unsere korrekte Frage.

 

Der entsprechende Zeitraum pro Antrag ist jeweils korrekt aber:

 

Die Summen welche das Programm heranzieht sind es nicht.

 

Wir mussten das alles manuelle anpassen, dafür eigene LA anlegen da die Erstattungsansprüche jeweils andere "Töpfe" betreffen. Und es wird für die Erstattung U1 die LA 889 MuSchL herangezogen was falsch ist. Diese LA wird ja über U2 erstattet und hat keinen Anteil bei der für U2.

 

Wie bekomme ich die LA MuSchL (Erstattung über U2) aus dem Antrag Erstattung krank U1 raus?

 

MfG

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


die Stammlohnart 859 Mutterschaftsgeld-Zuschuss ist standardmäßig nicht erstattungsfähig geschlüsselt.

 

Prüfen Sie bitte hierzu Ihre Angaben unter Mandantendaten | Lohnarten im Register Steuer/SV/UV im Feld Art der Erstattung. Bei der Auswahl keine Erstattung, werden die Bezüge, die Sie über diese Lohnart abrechnen, nicht für die Berechnung des Erstattungsbetrags herangezogen.


Gern prüfen wir mit Ihnen den Sachverhalt. Wenden Sie sich bitte hierzu über einen anderen Servicekanal an uns.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 18.02.2020 07:42:26 von Kristin_Frohmeyer
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