Liebe Community,
bei einem Mandanten liegt mir für einen Mitarbeiter eine Liegebescheinigung über einen teilstationären Krankenhausaufenthalt vor.
Die eAU-Abfrage hat ergeben, dass keine Arbeitsunfähigkeit vorliegt, sondern lediglich diese teilstationäre Behandlung.
Der Mitarbeiter konnte an diesem Tag jedoch nicht arbeiten.
Im Unternehmen gilt die Regelung, dass eine ärztliche Bescheinigung erst ab dem 4. Tag vorgelegt werden muss.
Daher überlege ich aktuell, ob es aus Vereinfachungsgründen sinnvoll wäre, "Arbeitsunfähigkeit ohne Bescheinigung" als Fehlzeitengrund in DATEV LODAS zu erfassen – oder ob es eine bessere bzw. korrektere Erfassungsmöglichkeit für solche Fälle gibt.
Wie handhabt ihr solche Fälle? Gibt es eine Empfehlung?
Vielen Dank vorab für eure Rückmeldungen!
Viele Grüße
Sarah Loch
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
eine Bescheinigung verlangt der Arbeitgeber erst ab dem vierten Tag. Der Mitarbeiter ist einen Tag krank.
Ich rechne daher so ab als wenn eine AU-Bescheinigung vorliegen würde. Die Krankenkasse erstattet.
Wenn er länger als 3 Tage im Krankenhaus wäre, müssten die ihm eine AU ausstellen.
Wie rechnest Du ab, wenn der Arbeitnehmer einen Tag wegen Kopfschmerzen zuhause bleibt?
Danke für die schnelle Antwort.
Bei einem Tag trage ich dann immer EFZ ohne AU ein.
Dann war meine erstes Bauchgefühl ja gar nicht verkehrt.
VG Sarah Loch