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steuerfreie Aufmerksamkeiten in der Lohnabrechnung?

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letzte Antwort am 06.07.2023 10:42:48 von sokrates
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lohnexperte
Meister
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894 Mal angesehen

Liebe Community,

 

ich rechne bisher über zwei verschiedene Lohnarten zwei verschiedene Arten von steuerfreien Sachbezügen (im Rahmen der 50-€-Sachbezugsfreigrenze) ab, die in Summe 30 € nicht übersteigen. Dazu verwende ich die Stammlohnart 869 Sachbezug, steuer- und sv-frei.

 

Darüber hinaus habe ich bisher weitere 20 € abgerechnet, sofern ein Mitarbeiter Geburtstag hatte; als Aufmerksamkeit im Rahmen des 60-€-Grenze. Dazu habe ich ebenfalls die Stammlohnart 869 Sachbezug, steuer- und sv-frei verwendet.

 

Alle drei Lohnarten (jeweils basierend auf der Stammlohnart 869) zusammen ergeben somit gleich 50 €.

 

Nun möchte ich ab Juli 2023 eine alternative Lohnart einführen. Der Mitarbeiter kann ab Juli 2023 wählen zwischen einer Aufmerksamkeit anlässlich seines Geburtstages in Höhe von 20 € und einer Aumerksamkeit in Höhe von 60 €.

 

Diese neue Lohnart richte ich ebenfalls mit der Stammlohnart 869 Sachbezug, steuer- und sv-frei ein.

 

Nun bekomme ich aber einen Fehler im Fehler-/Hinweisprotokoll, dass die abgerechnten steuer- und sv-freien Sachbezüge die Sachbezugsfreigrenze übersteigen.

 

Gehe ich recht in der Annahme, dass LODAS für die steuer- und sv-freien Aufmerksamkeiten bis 60 € i. S. d. R 19.6 LStR gar keine Stammlohnarten anbietet, sondern nur für die Sachbezüge im Rahmen der Sachbezugsfreigrenze von 50 €?

 

Vielen Dank für´s Mitdenken und Antworten.

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

 

 

 

 

 

 

 

sokrates
Fachmann
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Nachricht 2 von 4
852 Mal angesehen

Aufmerksamkeiten sind nicht steuerbar und gehören somit nicht auf die Lohnabrechnung, sondern müssen nur im Lohnkonto aufgezeichnet werden.

 

 


 

Gehe ich recht in der Annahme, dass LODAS für die steuer- und sv-freien Aufmerksamkeiten bis 60 € i. S. d. R 19.6 LStR gar keine Stammlohnarten anbietet, sondern nur für die Sachbezüge im Rahmen der Sachbezugsfreigrenze von 50 €?

 


Also: ja, Sie gehen recht in der Annahme 😊

 

Herzliche Grüße

Anne Koch

lohnexperte
Meister
Offline Online
Nachricht 3 von 4
816 Mal angesehen

Hallo sokrates,

 

herzlichen Dank für die schnelle Antwort.

 

Und schon stellt sich mir die nächste Frage: Wie zeichne ich dann diese Aufmerksamkeiten im Lohnkonto (das ja seine Werte auch den BN-Abrechnungen erhält) auf? Fuktioniert das über Nettobe- und -abzüge?

 

Ich habe leider so gar keinen Plan! 🤔

 

Viele Grüße

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sokrates
Fachmann
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Nachricht 4 von 4
760 Mal angesehen

Lohnkonto bedeutet hier nicht, dass es sich nachher auf der Auswertung 50 findet. Sondern nur, dass Sie es irgendwo in der Personalablage vermerken (DMS, Papier,...), damit Sie auf Nachfrage einen Nachweis haben.

 

LG

Anne Koch

3
letzte Antwort am 06.07.2023 10:42:48 von sokrates
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