Hallo Zusammen,
folgenden Fall habe ich vorliegen.
Arbeitnehmer erhält eine baV als Direktversicherung insgesamt in Höhe von EUR 644,00.
Der Arbeitgeber zahlt EUR 500,00. Somit sind EUR 144,00 als Gehaltsumwandlung anzusehen. Auf diesen Betrag muss noch den Pflichtanteil berechnen, so wie ich es gelesen haben.
Jetzt sind vom Arbeitgeberanteil nur 322,00 sozialversicherungsfrei. Ich müsste 178,00 Euro als sozialversicherungspflichtig berücksichtigen.
Laut Lexinform wird dies automatisch von Lodas ermittelt. Aber das wird es bei mir nicht, daher gehe ich davon aus, dass ich irgendwo in der Anlage " betriebliche Altersvorsorge" sehr wahrscheinlich einen Fehler habe.
Hat zufällig auch jemand so einen Fall und könnte mir kurz erläutern, wie man dies löst.
Vielen dank
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo RG1,
doch, es wird berücksichtigt. Man sieht es erst, wenn 12 x 322, also 3.894 € erreicht sind, dann wird der Rest sv-pflichtig.
Viele Grüße
Sailor
Vielen Dank ich war schon am verzweifeln 🙂
@RG1 schrieb:Arbeitnehmer erhält eine baV als Direktversicherung insgesamt in Höhe von EUR 644,00.
Der Arbeitgeber zahlt EUR 500,00. Somit sind EUR 144,00 als Gehaltsumwandlung anzusehen. Auf diesen Betrag muss noch den Pflichtanteil berechnen, so wie ich es gelesen haben.
Wenn der AG bereits 500 € zahlt, stellt sich für mich die Frage, ob der AG-Pflichtanteil nicht bereits in den 500 € enthalten ist. Hier hängt es vom Vertrag und der Gehaltsumwandlungsvereinbarung ab, also die Vereinbarung zwischen AG + AN.