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sonstiger Bezug - Änderung der Lohnsteuerklasse unterjährig

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letzte Antwort am 21.03.2025 09:29:48 von 0815-02
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0815-02
Aufsteiger
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Nachricht 1 von 7
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Guten Tag,

ich habe im Februar einen sonstigen Bezug (eigentlich Abfindung, Auszahlung in Netto-Raten) mit Nachberechnung Januar mit Lohnsteuerklasse 6 abgerechnet.

Im März wurde mir mitgeteilt, dass der Arbeitnehmer mit LSt-Klasse 1 abgerechnet werden kann.

Das habe ich im Programm hinterlegt.

Trotzdem wird mir die Lohnsteuer für Januar und Februar nicht korrigiert, und im März wird mir trotzdem wieder eine so hohe Lohnsteuer abgezogen.

Kann das an dem sonstigen Bezug liegen?

Wird die Änderung der Lohnsteuerklasse unterjährig nicht vom Programm "verarbeitet"?

Vielen Dank.

Constanze_GM
Fortgeschrittener
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Ganz blöde Frage:

Und Du hast aus dem Nebenarbeitgeber auch rückwirkend wieder einen Hauptarbeitgeber gemacht und die Steuerklasse 1 rückwirkend ab 01/2025 eingeschlüsselt?

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 3 von 7
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@0815-02  schrieb:

 

Im März wurde mir mitgeteilt, dass der Arbeitnehmer mit LSt-Klasse 1 abgerechnet werden kann.

Das habe ich im Programm hinterlegt.

Trotzdem wird mir die Lohnsteuer für Januar und Februar nicht korrigiert, und im März wird mir trotzdem wieder eine so hohe Lohnsteuer abgezogen.


Was stand denn in der ELStAM-Rückmeldung, ab wann die Steuerklasse 1 gilt?

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0815-02
Aufsteiger
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Nachricht 4 von 7
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Hallo, das ist eine richtig gute Frage, die Steuerklasse habe ich rückwirkend geändert, aber das mit dem Nebenarbeitgeber habe ich nicht geändert... 

Aber leider sieht die Abrechnung immer noch genauso aus

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0815-02
Aufsteiger
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Nachricht 5 von 7
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Guten Tag, die Abfrage habe ich noch nicht gemacht, aber kann als Anmeldedatum denn der 01.01.2025 angegeben werden?

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Moin,

 

manuelle Änderungen der Steuerklasse sollte man nicht vornehmen. Maßgebend sind nur die Rückmeldedaten vom Finanzamt. Wenn man eine manuelle Änderung vornimmt und die (spätere) Rückmeldung nicht so erfolgt, haftet der Arbeitgeber für ggf. zu wenig einbehaltene Lohnsteuer.

 

Der einzige Fall, bei dem wir die Steuerklasse manuell erfassen, ist wenn bei einer Neueinstellung bis zur ersten Abrechnung noch keine Rückmeldung vorliegt.

 

Und zu wann der Arbeitnehmer mit seiner Hauptsteuerklasse abgerechnet werden kann und soll, können wir Ihnen nicht beantworten. Das hängt davon ab, was denn vorher bei dem Arbeitnehmer war und ab wann er seine bisherige Hauptbeschäftigung aufgegeben hat.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

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0815-02
Aufsteiger
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Nachricht 7 von 7
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Guten Tag,

ich habe jetzt den Mitarbeiter abgemeldet, zum 03.01.2025 wieder angemeldet, es ist auch die Steuerklasse 1 zurückgemeldet worden, aber an der Abrechnung ändert sich nichts.

Es wird weiterhin eine hohe Lohnsteuer einbehalten, ein jährlicher sv-freier sonstiger Bezug wird bei 5000 € netto auf 8000 € brutto hochgerechnet. 

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letzte Antwort am 21.03.2025 09:29:48 von 0815-02
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