Hallo Frau Kaiser,
Lohn und Gehalt liefert für die Vorbelegung der Lohnarten diverse Standardkontenrahmen mit - der SKR49 ist allerdings nicht dabei.
Sie können die benötigten Konten aber manuell eingeben: Finanzbuchführung
Beste Grüße
Andreas Briefs
Alles klar, vielen Dank.
Dann müssen wir uns doch die Arbeit machen 😉
Guten Tag @andreas_briefs
funktioniert das denn auch mit den verschiedenen Bereichen des SKR49? Also dass die Buchungen aus Lohn und Gehalt direkt in die drei Bereiche aufgeteilt werden?
Hallo @siwin002,
wie bereits geschrieben, gibt es für den SKR49 keine automatische Vorbelegung der Lohnarten durch DATEV - da ist Handarbeit angesagt.
Die verschiedenen Bereiche für Vereine/Stiftungen/gGmbH können Sie in Lohn und Gehalt über die Mitarbeitergruppen für Fibu anlegen:
Beste Grüße
Andreas Briefs
Hallo Community,
wie bereits von @andreas_briefs korrekt beschrieben, gehört der SKR49 bis dato nicht zu den DATEV Standardkontenrahmen und muss manuell erfasst werden.
Um Sie in der Finanzbuchführung zukünftig noch besser zu unterstützen, steht Ihnen der SKR 49 als neuer Standardkontenrahmen für Stiftungen und Vereine ab der Jahreswechselversion 11.1 von DATEV Lohn und Gehalt zur Verfügung.
Diese Information finden Sie im Informationsdokument 1090002 Checkliste für den Jahreswechsel mit Lohn und Gehalt compact / classic / comfort unter Punkt 43.
Folgende Fibu-Mitarbeitergruppen stehen Ihnen künftig standardmäßig zur Verfügung:
- 0 Standard
- 2 Ideeller Bereich
- 4 Vermögensverwaltung
- 5 Zweckbetrieb Sport
- 6 Zweckbetrieb Sonstige
- 7 Geschäftsbetrieb Sport
- 80 Geschäftsbetrieb Sonstige
- 81 Geschäftsbetrieb GFB-Minijob
Weitere Informationen hier finden Sie unter Finanzbuchführung und Standardkontenrahmen.
Viele Grüße aus Nürnberg
Dominika Raciborska
Personalwirtschaft
DATEV eG
Liebe Frau Raciborska,
vielen Dank für die Information. Ist es möglich Mitarbeiter_innen auf mehrere Bereiche/Gruppen nach einem festgesetzten Schlüssel aufzuteilen?
Herzlichen Dank vorab und viele Grüße
Kristina Gigl
Hallo,
bei dem betreffenden Mandanten in Lohn und Gehalt können Sie unter Mandantendaten | Finanzbuchführung | Allgemeine Angaben in der Registerkarte "Mitarbeitergruppe für Fibu" Mitarbeitergruppen anlegen. Anschließend kann den Mitarbeitern über die Erfassungshilfe "Mitarbeiterin zuordnen..." die ausgewählte Mitarbeitergruppe zugeteilt werden.
Diese Mitarbeitergruppen benötigen Sie, wenn Sie in der Finanzbuchführung die Mitarbeiter und die enstandenen Kosten und Verbindlichkeiten unterschiedlichen Konten zuordnen möchten.
Weitere Informationen können Sie dem Dokument 9219377 "Mitarbeitergruppe für Fibu" entnehmen.
Viele Grüße aus Nürnberg
Darlene Pfahler
Personalwirtschaft
DATEV eG