Guten Tag,
ich habe einen Mitarbeiter, welcher in Elternzeit ist, in dieser Zeit als Minijobber arbeitet.
Bei der Schwerbehindertenabgabe wird er jeden Monat doppelt reingezält.
Ist das so richtig?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Wenn keine Vertretung für den MA in der Elternzeit eingestellt wurde, ist das schon richtig so, da ruhende Arbeitsverhältnisse dann weiterhin als Arbeitsplatz gezählt werden.
Der Minijob wird ja eh wieder abgezogen und hat somit keine Auswirkung auf die Berechnung.