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sammellohnkonto

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letzte Antwort am 30.07.2020 10:09:16 von Kristin_Frohmeyer
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Petra3
Beginner
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Moin. Lt. Dokumenten Nummer 5300367 (Nr. 19) kann ich für nach § 40 Abs. 2 EStG pauschal versteuerte unentgeltliche Mahlzeiten ein Sammellohnkonto führen.

Wie kann ich dieses über Lodas führen?

Muss evtl. eine fiktive Personalnummer angelegt werden?

Oder erfolgt die Erfassung evtl. über die Nebenbuchführung?

 

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
122 Mal angesehen

Hallo, 


in LODAS ist ein Führen eines Sammellohnkontos nicht möglich.

 

Alternativ erfassen Sie die Steuerbeträge über die Nebenbuchführung. Das genaue Vorgehen hierfür finden Sie im Kapitel Pauschale Steuern aus einer Nebenbuchführung erfassen in der Dok.-Nr. 9222455 - Steuerbeträge aus Nebenbuchführungen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 30.07.2020 10:09:16 von Kristin_Frohmeyer
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