Hallo
ich habe eine seltene Konstellation, geschäftsführender Gesellschafter mit 200,00€ angestellt. Auf Grund des Firmenwagens und damit einen Sachbezug von 480,00€ rutscht er in die Versicherungspflicht, statt Minijob.
Nun ist er aber auch arbeitslos (ALG1), auf Grund einer vorherigen Beschäftigung.
Die SV Beiträge werden also momentan vom Arbeitsamt übernommen. der Firmenwagen ist aber Steuer und SV pflichtig.
Das momentane Kennzeichen ist 0000
was mache ich mit dem Sachbezug? Dieser muss ja dennoch versteuert und SV Abgaben gelistet werden?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
Sie sollten ein Statusfeststellugnverfahren bei der Clearingstelle der Duetschen Rentenversicherung machen.
Im Weitern sollte die Agentur frü Arbeit informiert werden, da sich hier die Frage stellet, ob der Gesellschafter.Geschäftsführer überhaupt noch der Agentur für Arbeit zur Vermittlung zur Verfügung steht und Anspruch auf Arbeitslosengeld hat.
Im Weiteren müssen entgeltliche Bezüge und Sachbezüge einheitlich betrachtet werden, so dass - von Sozialversicherungspflicht ausgegangen - Beitragspflicht als Midi-Job besteht.
Im Weiteren könnten Sie natürlich prüfen, ob ein Fahrtenbuch ge3führt werden könnte und dadurch der geldwerte Vorteil realistisch unter EUR 450,00 kommen könnte.
Viele Grüße
T. Reich
lieben Dank
der Status der Clearingstelle wurde nun übermittelt, er wurde als selbständig eingestuft.
Dies bedeutet das ich nun die Kennzeichen 0000 setzen muss, rückwirkend ab Januar.
Das ist in soweit kein Problem, da er ja auch über die Arge versichert ist und in der GmbH als Nebenjob geringfügig.
Mein Problem ist aber nun immer noch, was mache ich mit dem Sachbezug von 450,00€, welcher durch das Fahrzeug entsteht? Es ergibt sich daraus ein Brutto von 650,00€, also Minijob, mit Kennzeichen 0000 werden aber keine Beiträge berechnet und auch nicht abgeführt, lediglich die Steuer, aber eben keine SV.
Sorry, bin ratlos wohin die SV Beiträge für den Sachbezug abgeführt werden müssten? Da die SV über die Arge läuft.
Anspruch hat er schon bei der Arge, da seit März auf Grund Corona die Firma nur minimal tätig ist.
Es ist damit nicht sozialversicherungspflichtig und es sind weder auf den PKW noch auf das Gehalt Beiträge abzuführen.
Alllerdings sind sämtliche Bezüge, also Geschäftsführergehalt und Sachbezug PKW, lohnsteuerpflichtig und nach den Besteuerungsmerkmalen zu versteuern.
Die Pauschsteuer von 2% darf nur verwendet werden, wenn der Arbetinehmer rentenversicherungspflichtig als Minijobber ist.
danke, jetzt hat es geklappt, ist soweit alles in Ordnung