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rückwirkende Bewilligung volle Erwerbsminderungsrente

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letzte Antwort am 26.10.2018 15:32:23 von Katharina_Dietl
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heidi
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Ein Mitarbeiter erhält seit dem 21.12.2014 Krankengeld und die Firma hat einen Krankengeldzuschuss bis September 2015 gezahlt. Wir haben nun von der Krankenkasse die Mitteilung erhalten, dass rückwirkend ab 01.04.2015 volle Erwerbsminderungsrente bewilligt worden ist, und der Beitragsgruppenschlüssel geändert werden muss. Dies habe ich unter Fehlzeiten (21.12.2014 - 31.03.2015 - Krankengeld.../ ab 01.04.2015 Ende Krankengeldbezug wg. voller Erwerbsminderungsgrenze) und unter Erfassungstabellen / Nachberechnung / Monat 03/2015 / Pers.-Nr / Wert 1 / und BS 96 (Nachberechnung) eingetragen. Die Probeabrechnung weist nun für den Monat April (und nur für den April 2015) eine Überzahlung aus (auf den KG-zuschuss SV-AG-Anteil ? ) Weiß jemand, warum er dies nur für den April so berechnet ?

DATEV-Mitarbeiter
Michaela_Loos
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Guten Tag,

bei Erfassung des Unterbrechungsgrunds "Einstellung Krankengeld w. voller Erwerbsm. Rente" laufen die SV-Tage einen Zeitmonat weiter. Aus diesem Grund wurde vermutlich für Monat 04/2015 der Zuschuss zum Krankengeld beitragspflichtig abgerechnet und es entstand somit eine Überzahlung. In den folgenden Abrechnungsmonaten werden in der Brutto-Netto-Abrechnung keine SV-Tage ausgewiesen.

Informationen zur Arbeitsunterbrechung (Beispiele für LODAS) finden Sie im Dokument 5303185 .

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Viele Grüße und ein schönes Wochenende.

Michaela Loos
Personalwirtschaft
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xxchristinaxx
Einsteiger
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Hallo Frau Gronewold,

ich habe gerade eine ähnliche Frage zu Ihrem Thema zur rückwirkenden vollen Erwerbsminderungsrente (befristet). Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen, wo der Fehler liegt:

Ein Mitarbeiter ist seit dem 20.03.2017 krank und seit dem 01.05.2017 aus der LFZ. Die Tage habe ich von dem Mitarbeiter den Rentenbescheid wegen voller Erwerbsminderungsrente (befristet) rückwirkend ab dem 01.10.2017 erhalten. Ich habe folgendes in LODAS erfasst:

Laut Info-Datenbank, Dok.-Nr. 1001712 in Fehlzeiten

Beginn: 01.05.17 Ende: 30.09.17 -- >Krankentagegeld bei Krankheit oder Kur

Beginn: 01.10.17 Ende: offen --> Einstellung Krankengeld wg. voller Erwerbsminderung

Außerdem habe ich im Bearbeitungsmonat 10/2017 den Beitragsgruppenschlüssel auf 3101 geändert. Dies stand allerdings jetzt nicht in dem oben genannten Dokument, aber muss doch vorgenommen werden, oder? Die Krankenkasse hatte mich diesbezüglich nämlich schon angerufen, dass ich den BGS noch ändern muss. Da hatte ich allerdings noch nicht die Info von dem Mitarbeiter, dass der Rentenbescheid eingetroffen ist.

Als ich die Probeabrechnung dann weggeschickt habe kam allerdings folgende Fehlermeldung:

"DEÜV: Für den Arbeitnehmer wurde im Monat 10/2017 eine Abmeldung erstellt. Die nachfolgende Anmeldung konnte auf Grund von fehlerhaften Daten nicht erstellt werden. Grüne hierfür finden Sie im Fehler- und Hinweisprotokoll im Monat der Anmeldung bzw. im Monat der Wiederaufnahme der Beschäftigung. Bitte korrigieren Sie die Daten der fehlerhaften DEÜV-Anmeldung, da sonst keine weiteren DEÜV Meldungen für diesen Arbeitnehmer erstellt werden können."

Eine extra Nachberechnung habe ich nicht vorgenommen, wie Sie beschrieben haben. Das macht das Programm doch von alleine, wenn ich die Daten ändere, oder?

Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen.


Danke vorab!!!!!

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DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Dietl
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,

die Frage wird im Thread volle Erwerbsminderungsrente in LODAS erfassen beantwortet.

Beste Grüße aus Nürnberg

Katharina Dietl

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Katharina Dietl
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 26.10.2018 15:32:23 von Katharina_Dietl
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