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volle Erwerbsminderungsrente in LODAS erfassen

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letzte Antwort am 31.10.2018 10:02:32 von Wolfgang_Stein
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xxchristinaxx
Einsteiger
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Hallo zusammen,

ich habe mir bereits die anderen Beiträge hier durchgelesen. An sich konnten die mir auch weiterhelfen, allerdings habe ich Fehlermeldungen, wo ich nicht weiter komme.

Folgendes:

Ein Mitarbeiter ist seit dem 20.03.2017 krank und seit dem 01.05.2017 aus der LFZ. Gestern habe ich von dem Mitarbeiter den Rentenbescheid wegen voller Erwerbsminderungsrente (befristet) rückwirkend ab dem 01.10.2017 erhalten. Ich habe folgendes in LODAS erfasst:

Laut Info-Datenbank, Dok.-Nr. 1001712 in Fehlzeiten

Beginn: 01.05.17 Ende: 30.09.17 Krankentagegeld bei Krankheit oder Kur

Beginn: 01.10.17 Ende: offen Einstellung Krankengeld wg. voller Erwerbsminderung

Außerdem habe ich im Bearbeitungsmonat 10/2017 den Beitragsgruppenschlüssel auf 3101 geändert. Dies stand allerdings jetzt nicht in dem oben genannten Dokument, aber muss doch vorgenommen werden, oder? Ich hoffe ansonsten ist alles richtig.

Als ich die Probeabrechnung weggeschickt habe kam allerdings folgende Fehlermeldung:

DEÜV: Für den Arbeitnehmer wurde im Monat 10/2017 eine Abmeldung erstellt. Die nachfolgende Anmeldung konnte auf Grund von fehlerhaften Daten nicht erstellt werden. Grüne hierfür finden Sie im Fehler- und Hinweisprotokoll im Monat der Anmeldung bzw. im Monat der Wiederaufnahme der Beschäftigung. Bitte korrigieren Sie die Daten der fehlerhaften DEÜV-Anmeldung, da sonst keine weiteren DEÜV Meldungen für diesen Arbeitnehmer erstellt werden können.

Hier stehe ich nun auf dem Schlauch, da ich auch nicht weiß, in welchem Monat ich schauen soll? Ich hatte zwischenzeitlich in anderen Monaten keine Fehlermeldung über so etwas von dem Mitarbeiter.

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!

Vielen lieben Dank im Voraus!

t_r_
Allwissender
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Außerdem habe ich im Bearbeitungsmonat 10/2017 den Beitragsgruppenschlüssel auf 3101 geändert.

Ich glaube, dass Sie sich hier fehlleiten lassen. Der Mitarbeiter müsste ja wegen voller Erwerbsminderung zum 30.09.2017 erst einmal "nur" abgemeldet werden. Die Abmeldung muss mit dem bisherigem BGS erfolgen. Der BGS 3101 wird nicht benötigt, da Sie den Mitarbeiter ja nicht mit diesem Schlüssel beschäftigen. Sie melden ja gerade die sv-pflichtige Beschäftigung ab, da der Mitarbeiter erst einmal nicht mehr arbeiten kann. Mit Ihrem neuen Schlüssel, tuen Sie so, als ob der Mitarbeiter ab dem 01.10.2017 beschäftigt ist. Ich vermute mal, wir nutzen leider zu wenig Lodas, dass die Unterbrechung auch noch ab 01.10.2017 wegen voller Erwerbsminderung durchgehend bis heute an Lodas gemeldet wurde. Beides zusammen, also Anmeldung mit dem neuen BGS und Unterbrechung sollte meiner Einschätzung nach nicht funktionieren.

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xxchristinaxx
Einsteiger
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Hallo,

Danke für die schnelle Antwort!

Ja, deswegen war ich auch etwas verwirrt. Die Krankenkasse hatte mich nämlich angerufen, dass ich den Beitragsgruppenschlüssel auf 3101 ändern muss, da der Mitarbeiter rückwirkend ab 01.10.17 Erwerbsminderungsrente bekommen hat. Daher bin ich auch erst auf die Idee gekommen, dass ich evtl. den Schlüssel umändern muss.

Hab den aber gerade wieder auf 1111 umgeschlüsselt (so war es vorher auch) und siehe da, keine Fehlermeldung mehr. Also müsste ich den Schlüssel nur ändern, wenn er die Arbeit wieder aufnehmen würde während der Erwerbsminderungsrente (quasi unter 3,0 Stunden Arbeitszeit)?

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t_r_
Allwissender
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Also müsste ich den Schlüssel nur ändern, wenn er die Arbeit wieder aufnehmen würde während der Erwerbsminderungsrente (quasi unter 3,0 Stunden Arbeitszeit)?

Genau.

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xxchristinaxx
Einsteiger
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Hallo,

leider stehe ich nun immer noch auf dem Schlauch, da ich mich noch einmal bei der Krankenkasse erkundigt habe, da diese auch schon vor Eintreffen des Rentenbescheids meinte, dass ich den BGS auf 3101 ändern muss ab 01.10.2017. Die Krankenkasse hat mir folgende Antwort gegeben:

------Davon ausgehend, dass es sich in dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt um eine „Rente wegen voller Erwerbsminderung“ handelt, lautet der Beitragsgruppenschlüssel „3101“.  

Wird eine Rente wegen voller Erwerbsminderung rückwirkend zugebilligt, ist auch eine rückwirkende Korrektur des versicherungs- und beitragsrechtlichen Status (Beitragsgruppenänderung) zum Zeitpunkt des Rentenbeginns vorzunehmen.

In Ihrem Fall ist mit dem 30.09.2017 (Meldegrund „32“) eine Abmeldung und mit dem Folgetag eine Anmeldung mit dem Beitragsgruppenschlüssel „3101“ und dem Meldegrund „12“ zu erstellen.

Da der Mitarbeiter eine volle Erwerbsminderungsrente auf Zeit erhält, endet das Arbeitsverhältnis in aller Regel nicht. Stattdessen ruht das Arbeitsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten für den Zeitraum, für den die Rente auf Zeit gewährt wird. In diesem Fall ist ein Fortbestehen der entgeltlichen Beschäftigung nach § 7 Abs. 3 Satz 1 SGB IV anzunehmen, solange das Arbeitsverhältnis besteht, längstens jedoch für einen Monat. Dies bedeutet für Sie, dass eine weitere Abmeldung (mit dem Meldegrund 34) unter Berücksichtigung einer Monatsfrist (gerechnet vom Zeitpunkt des „Eingangs der Rentenmitteilung bei der Krankenkasse“) zu erstellen ist.-------

Und wie gesagt, wenn ich das so vor habe, kommt die Fehlermeldung, welche ich oben bereits beschrieben habe

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DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Dietl
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,

Ihrer Schilderung konnte ich entnehmen, dass Sie für den betroffenen Arbeitnehmer den Beitragsgruppenschlüssel ab 10/18 geändert haben.

Da dies einen meldepflichtigen Sachverhalt darstellt, wird vom Rechenzentrum eine Abmeldung GdA 32 erstellt.

Der Arbeitnehmer befindet sich jedoch derzeit in der Unterbrechung mit Erwerbsminderungsrente und es kann daher keine Anmeldung mehr erfolgen, die eigentlich für den Beitragsgruppenwechsel nötig wäre.

Beste Grüße aus Nürnberg

Katharina Dietl

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Katharina Dietl
Personalwirtschaft | DATEV eG
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xxchristinaxx
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Guten Morgen Frau Dietl,

vielen Dank für Ihre Antwort. Den BGS habe ich ab 10/17 geändert, so wie es die Krankenkasse haben wollte und auch zu dem Zeitpunkt wo die Erwerbsminderungsrente beginnt.

Was ich auch noch erwähnen sollte ist, dass ich die Fehlzeiten aus 09/18 gelöscht habe. Hier stand noch folgendes:

01.05.17 Beginn Krankengeld Ende 16.09.2018 Ende Krankengeld/Bezug Arbeitslosengeld

Dadurch wurde mit der Septemberabrechnung die Abmeldung 30 erstellt.

Die Fehlzeiten habe ich allerdings wieder rausgenommen und mit den oben genannten Fehlzeiten überschrieben, da ich ja nun den Rentenbescheid vorliegen habe. Hat das ggf. da was mit zu tun? Ich habe am Freitag bereits bei der DATEV angerufen. Die meinten ich habe alles richtig eingegeben, da ich das eingegeben habe, was die Krankenkasse auch von mir verlangt. Es würde sich ja lediglich nur um ein Hinweisprotokoll handeln. Aber ich habe immer noch bedenken, dass die Meldungen nicht mehr per DEÜV rausgehen .

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


durch die Löschung der Fehlzeiten werden erstellte DEÜV Meldungen - die durch die Unterbrechung erstellt wurden - storniert und letztlich auch die DEÜV-Meldung mit Grund 32 "Änderung Beitragsgruppenschlüssel" erstellt.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 31.10.2018 10:02:32 von Wolfgang_Stein
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