Hallo!
Leider kann ich nicht nachvollziehen, was meine Vorgänger für Werte in der Vergangenheit genommen haben.
So sehen die Beitragszahlen aus;
Monatlicher Gesamtbeitrag?
monatl. Beitragsanteil für Basis?
PV
mfg Torsten
p.s.
ich würde:
573,93
469,26
34,60
als Beträge nehmen....
Hallo Herr Meier-Talbach,
Gesamt KV 469,20
Basisvorsorg 334,50
PV 34,60
so, lese ich das aus der Beitragsbescheinigung.
Grüße
Claus Küpper
Hallo Thorsten,
ich schließe mich Deinen Beträgen an.
Viele Grüße
Ruth
Hallo,
Vorsorgeaufwand wird ja mit den Summen 469,26 € KV und 34,60 € angegeben.
Der gesamte KV-Beitrag beträgt 573,93 €.
VG Eva
DEr gesamte KV-Beitrag beträgt berechnet sich aus Spalte 1 573,93
die PV 34,60.
Der KV Beitrag ist nun aufzuspalten steuerlich relevant als Basisvorsorge 334,50
der Rest ist steuerlich in aller Regel irrelevant =573,93-334,50 = 239,43.
Der AG muss nun in aller Regel 50% von 573,93 hinzuzahlen bis zu max. dem Betrag den 50% der gesetzl. KV ausmachen würde.
Was nicht klar hervorgeht handelt es sich bei den Beträgen 130,53 und 4,23 um eine 2. Person ( Kind ? ) . Dann sieht das ganze wieder anders aus. DAnn stimmen die Zahlen die Ihnen Herr Küppers genannt hat. Weil der AG muss nichts für die KV des Kindes hinzuzahlen gleichwohl kann der Stpf. dies bei der EST berücksichtigen lassen.
Der Arbeitgeberzuschuss muss ggf. auch für Ehefrau und Kinder gezahlt werden. Dafür müsste die Ehefrau oder auch die Kinder dem Grunde nach Anspruch auf Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung beim Ehemann haben. Der Privatversicherte darf nicht schlechter gestellt werden als der gesetzlich Versicherte.Der Zuschuss ist "nur" auf die Hälfte des maximal gesetzlichen KV-Zuschuss begrenzt, da der privat Versicherte auch nicht besser gestellt werden darf:
Arbeitgeberzuschuss zu Ihrer PKV und für Ihr Kind | Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.
Viele Grüße
T. Reich