Ein Mitarbeiter hat ein Unterhaltspfändung. Ihm stehen lt. Gericht monatlich 636,00 € zur Verfügung. Alles was er darüber verdient, fließt in die Unterhaltspfändung.
Ist dem auch so, wenn er für den kompletten Monat nur Anspruch auf Kurzarbeitergeld hat und sowieso schon weniger Geld verdient?
Hallo,
wenn er weniger Netto hat, ist in dem Monat dann eben mal nichts pfändbar.
Das ist auch beim KUG so.