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pauschalversteuerte Netto-Sachzuwendung an Arbeitnehmer

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letzte Antwort am 11.10.2021 12:21:57 von Vanessa_Mertel
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Kober
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Hallo Community,

 

ich habe bei einem Arbeitnehmer eine  "pauschalversteuerte Netto-Sachzuwendung an Arbeitnehmer" mit der Lohnart 843 abgerechnet. Nachdem der Arbeitnehmer jeden Monat diese Netto-Sachzuwendung bekommt, muss für diesen Betrag Umlage U1 und U2 bezahlt werden. Wenn bei "regelmäßiges Arbeitsentgelt" ein Haken gesetzt wird, wird die Umlage trotzdem nicht berechnet. 

 

Was muss gemacht werden, dass Umlage berechnet wird?

 

Vielen Dank für die Hilfe.

 

Viele Grüße

V. Kober

lohnhilfe
Meister
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Nachricht 2 von 7
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Hallo,

 

handelt es sich denn um Geschenke, die Pauschal versteuert, aber SV-pflichtig sind? Denn dafür ist die 843 zuständig.

LG
VM
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DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 3 von 7
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Hallo,


die Stammlohnart 843 - Netto Sachzuwendung wird SV-rechtlich als Einmalzahlung verbeitragt. Aus diesem Grund erfolgt keine Berechnung der Umlage. 


Damit für den pauschalierten Sachbezug auch Umlage abgeführt wird, verwenden Sie für die Abrechnung Stammlohnart 870 und passen Sie bei Bedarf die Art der Erstattung für AAG an. Hinterlegen Sie außerdem für diese Lohnart unter Mandantendaten | Steuer | Pauschalsteuer oder Personaldaten | Steuer | Pauschalsteuer den Abweichenden Lohnsteuer-Prozentsatz für die Pauschalversteuerung.

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Kober
Beginner
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Nachricht 4 von 7
2821 Mal angesehen

Hallo Frau Heinlein,

 

vielen Dank für die Unterstützung.

 

Ich habe auch sofort Ihren Tipp ausprobiert.

 

Nun ergibt sich doch noch ein Problem:

 

Bei der Lohnart 843 berechnet es automatisch die Übernahme der SV mit der Lohnart 845 und die Übernahme der Steuer aus SV mit der Lohnart 845.  

Dies wird nun bei der Lohnart 870 nicht berechnet.

 

Können Sie mir da evtl. auch weiterhelfen.

 

Vielen Dank im Voraus.

 

Viele Grüße

V. Kober

 

 

 

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LF
Fortgeschrittener
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Nachricht 5 von 7
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Beabsichtigen Sie nicht eine Netto Sachzuwendung???

 

Dann wären doch die Folgelohnarten der 843 komplett richtig!

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Kober
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Nachricht 6 von 7
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Ja, genau, es ist eine Netto-Sachzuwendung, die der Arbeitnehmer jeden Monat bekommt.

 

Vor kurzem war Sozialversicherungsprüfung und hat festgestellt, dass diese Netto-Sachzuwendung monatlich bezahlt wird. Somit ist es kein Einmalbezug und es muss Umlage U1 und U2 bezahlt werden.  Allerdings berechnet es bei der Lohnart 843 keine Umlage. 

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DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


richtig, bei Nutzung der Stammlohnart 870 erfolgt keine automatische Berechnung und Buchung der Übernahme von Steuer und Sozialversicherung.


Diese Übernahmen können ggf. manuell berechnet und mit eigenen Lohnarten gebucht werden.

 

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 11.10.2021 12:21:57 von Vanessa_Mertel
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