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neuer KUG-Antrag für Vormonat, wenn keine Änderung der Beträge?

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letzte Antwort am 14.05.2020 13:24:09 von Dominika_Raciborska
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lohnhilfe
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Hallo Datev,

 

warum erstellt L&G einen neuen KUG-Antrag für den Vormonat, wenn zwar eine Rückrechnung erfolgt ist (aus anderen Gründen), sich aber keine Beiträge geändert haben? Ich erwarte nur einen neuen Antrag, wenn er auch abgegeben werden muss...

 

Und allgemein zum Forum: Ich war in der Kategorie KUG Lohn und Gehalt, um zu schauen, ob es diese Frage schon gibt, und konnte dann nicht direkt dort dieses Thema öffnen, dafür musste ich erst wieder "nach oben" im Forum. Es wäre einfacher, wenn man direkt in der jeweiligen Kategorie auch ein Thema neu eröffnen könnte.

LG
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Was sagt denn das FeHiWei-Protokoll?

Vielleicht beeinflussen ja die "anderen Gründe" Inhalte des Antrags oder zeitliche Änderungen

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lohnhilfe
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Hallo,

 

das Protokoll sagt nichts abweichendes.

 

Das einzige, was auf dem Soll-Ist-Entgelt-Protokoll dazu gekommen ist: Unter "Nicht berücksichtigte Entgeltbestandteile" das Firmenrad. Das ist steuerfrei und damit tatsächlich nicht zu berücksichtigen.

 

Aber in dem Fall sollte meiner Meinung nach auch kein neuer Antrag erstellt werden. Da sich ja nichts ändert...

LG
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Na ja, nach meinem Geschmack ändert sich das Vergütungsgefüge 🙂

 

Und die Soll-/Istauswertung auch 🙂

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lohnhilfe
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Jein. Weder Soll noch Ist haben sich geändert. Lediglich der nachrichtliche Hinweis, dass etwas -nicht- dazugezählt wird, kam dazu. Das rechtfertigt meiner Meinung nach nicht, den Antrag neu aufzubereiten.

 

 

LG
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Ich gehe davon aus, dass es sich bei dem nachrichtlichen Eintrag um eine Pflichtprotokollierung handelt.

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lohnhilfe
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Es ändert aber die Eintragungen auf dem auf dem Antrag nicht 😉

LG
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Pflichtprotokoll sticht "aber" 🙂

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Dominika_Raciborska
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Hallo zusammen, 


grundsätzlich werden Auswertungen im Zuge einer Nachberechnung neu aufbereitet, wenn sich Angaben etc. geändert haben. 


Die Leistungsanträge Kug werden ab dem Service-Release 11.14 aufgrund des Ausweises zur Gesetzesänderung zur pauschalierten Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge mit der Lohnabrechnung neu aufbereitet. Weitere Informationen finden Sie hierzu hier.


Warum in Ihrem konkreten Fall ein neuer Leistungsantrag erstellt werden, kann pauschal nicht beantwortet werden. Dies bedarf einer genauen Prüfung. 


Hierzu können Sie sich gerne über die üblichen Servicekanäle an uns wenden. 

 

Vielen Dank für Ihren Hinweis bzgl. "Neues Thema starten in der entsprechenden Kategorie": Die Umsetzung wird derzeit geprüft. Leider können wir Ihnen aktuell keinen Umsetzungszeitpunkt nennen.

 

Viele Grüße aus Nürnberg

 

Dominika Raciborska

Personalwirtschaft

DATEV eG

 

 

 

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letzte Antwort am 14.05.2020 13:24:09 von Dominika_Raciborska
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