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neue Lohnart für Mitarbeiter im Übergangsbereich ab 07/19

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letzte Antwort am 20.06.2019 14:44:05 von Monique_Müller
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nagi
Einsteiger
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Ich lese mir gerade alle Dokumente zum neuen Übergangsbereich ab 07/19 durch. Hierbei bin ich beim Dokument 1004964 darüber "gestolpert", dass für Mitarbeiter in diesem Bereich eine eigene Lohnart (Stammlohnart 202) anzulegen ist. Das ist doch hoffentlich nur ein unglücklich formuliertes Beispiel. Bei uns soll es auch weiterhin so sein, dass alle Mitarbeiter ihr Gehalt unter der selben Lohnart (Stammlohnart 200) beziehen, egal ober im Übergangsbereich oder darüber hinaus. 

Kann hier jemand aufklärend weiterhelfen. Wir arbeiten mit Lodas.

Liebe Grüße

m_brunzendorf
Meister
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Hallo.

In dem Dokument steht bei "Neue Mitarbeiter im Übergangsbereich erfassen" diese Sache mit dem neu Anlegen dieser Lohnart.

Demnach muss ich das nicht, wenn ich keine neuen Mitarbeiter habe, sondern nur vorhandene Mitarbeiter im Übergangsbereich.

Meiner Meinung nach ist das einfach nur "doof" ausgedrückt. Warum sollten neue Mitarbeiter eine neue/eigene Lohnart für den Übergangsbereich haben, und vorhandene nicht? Ich denke, Sie müssen außer der Umschlüsselung nichts machen. Ich habe bei meinen Löhnen auch nichts anderes gemacht.

Viele Grüße

„Rette die Cheerleaderin, rette die Welt!“
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nagi
Einsteiger
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Vielen Dank für Ihre Antwort.

Mich wundert dann aber insbesondere auch die vorgegebene Stammlohnart 202. Sie wird laut DATEV "... für steuer- und

sozialversicherungspflichtige laufende Bezüge wie VWL-Arbeitgeber-Anteil,

Fahrgeld, Kontoführungsgebühren usw. verwendet, die standardmäßig nicht in den

Durchschnittsspeicher gesteuert werden.". Das würde es für mich auch nicht logischer machen, wenn ich einen vollkommen neuen 1. Lohn-/Gehaltsempfänger eines Mandanten anlege.

Lieb Grüße

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DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo zusammen,

vielen Dank für Ihre Beiträge und das Feedback zum Dokument 1004964 - Midijob in LODAS zuordnen und abrechnen (gültig ab 07/2019).

Ich habe zu Beginn dieses Monats einen Beitrag zur Midi-Job-Änderung gepostet: Neue To-Do's vor der Abrechnung 07/2019.

Die betroffenen, bereits bestehenden, Arbeitnehmer sind lediglich über den Dialog "Midijob zuordnen" unter Brennpunkte zuzuordnen.

Ich werde das Dokument nochmal prüfen und Ihr Feedback weitergeben.

Beste Grüße

Monique Schauer

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 20.06.2019 14:44:05 von Monique_Müller
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