Hallo!
Bei einer MAin mit knapp 900 Euro Gehalt rechnen wir seit 7/19 mit dem Übergangsbereich ab.
Mit Hinzurechnung von steuerfreien, aber SV-pflichtigen Einmalzahlungen (der AG übernimmt mit der Pauschalsteuer und den SV-Beiträgen die BKV außerhalb der 44 Eurogrenze) liegt das meldepflichtige Entgelt 2019 höher als der Entgelt zur Rentenberechnung und LuG gibt folgende Fehlermeldung Nr.: #LN22399.
Dieser Fehler sollte laut Dok. 1007891, Punkt 3.2 mit LuG 11.1 behoben sein. Da wir inzwischen LuG 11.11 haben und den Januar 2020 damit abgerechnet haben scheint der Fehler noch nicht behoben zu sein!?
Bitte prüfen und Rückmeldung!
Danke!
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Eißing
Hallo Johannes Eißing,
bei der Abrechnung eines Mitarbeiters erhalten Sie den Fehler "#LN22399 DEÜV: Bei Meldesätzen mit Entgelt in der Gleitzone/Übergangsbereich darf das meldepflichtige Entgelt nicht größer als das Entgelt für die Rentenberechnung sein."
Damit wir Ihr Anliegen detailliert prüfen und einen Lösungsweg finden können, wenden Sie sich bitte über die üblichen Servicekanäle an uns.
Viele Grüße
Lara Hien
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo!
Laut Infodatenbank-Dokument - sieh oben - sollte der Fehler bekannt sein und mit Version 11.1 behoben werden!?
Die Herkunft des Fehlers ist verm. die BKV (38,95 Euro p.M.), die der AG voll, incl. Steuer und SV, trägt. Hier werden monatlich Einmalzahlungen aus den übernommenen Beträgen von LuG (als Folgelohnart von 2770) gebucht - erhöhen das SV-Brutto - und vermutlich zählt auch die Novemberzahlung in Höhe von 1 Gehalt da hinein.
Also: Kein Spezialfall, der kostenpflichtig mit Ihrem Servicebereich besprochen werden müsste.
Danke!
Mit freundlichen, aber kostenbewussten Grüßen
Johannes Eißing
Hallo Herr Eißing,
es ist richtig, dass laut Dokument 1007891 der Fehler #LN22399 mit der Version 11.1 von Lohn und Gehalt behoben sein sollte. Fehlende DEÜV-Meldungen werden mit der nächsten Lohnabrechnung automatisch erzeugt. Für ausgetretene Mitarbeiter kann die Meldung über Abrechnung | DEÜV-Meldung erneut generiert werden.
Ihrem Beitrag zur Folge, wurde die DEÜV-Meldung trotz der Installation der Version 11.1 nicht oder mit falschen Werten erstellt. Für uns ist es dennoch nicht möglich aus Ihren obigen Angaben genau festzustellen, weshalb die Abhilfe bei Ihnen nicht funktioniert. Wie bereits von meiner Kollegin @Lara_Hien beschrieben, müssen wir Ihr Anliegen detailliert prüfen und benötigen hierfür Einblick in Ihren Datenbestand.
Sie können sich gerne über die üblichen Servicekanäle an uns wenden. Ein Programmfehler seitens DATEV wird von uns in der Regel nicht kostenpflichtig berechnet.
Viele Grüße
Selina Heubeck
Personalwirtschaft
DATEV eG