Hallo!
Bei einer MAin mit knapp 900 Euro Gehalt rechnen wir seit 7/19 mit dem Übergangsbereich ab.
Mit Hinzurechnung von steuerfreien, aber SV-pflichtigen Einmalzahlungen (der AG übernimmt mit der Pauschalsteuer und den SV-Beiträgen die BKV außerhalb der 44 Eurogrenze) liegt das meldepflichtige Entgelt 2019 höher als der Entgelt zur Rentenberechnung und LuG gibt folgende Fehlermeldung Nr.: #LN22399.
Dieser Fehler sollte laut Dok. 1007891, Punkt 3.2 mit LuG 11.1 behoben sein. Da wir inzwischen LuG 11.11 haben und den Januar 2020 damit abgerechnet haben scheint der Fehler noch nicht behoben zu sein!?
Bitte prüfen und Rückmeldung!
Danke!
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Eißing