Guten Tag,
ich habe in den Mandantendaten "manuelles AZK Stunden und Beträge" angelegt.
Ich habe mehrere Mitarbeiter bei denem im Laufe des Jahres der Stundenlohn erhöht worden ist.
Also die Bewertung erfolgte ja dann immer mit dem jeweils aktuellen Stundenlohn in der Aufbauzeit.
Nun scheidet ein MA aus und er hat noch 100 Stunden auf dem AZK stehen die ich jetzt entnehme mit der LA 460.
Aber der Wert des AZK ist niedriger weil in der Aufbauzeit der Std.-Lohn noch niedriger war.
Es kommt im Fehler/Hinweisprotokoll die Meldung:
Das Arbeitszeitkonto weist zum Ende der Beschäftigung eine Schuld von 300 Euro auf. Die Schuld wird gemäß der im AZK hinterlegten Regel im AZK belassen.
Muss ich zunächst das AZK neu bewerten mit dem aktuellen Std.-Loh bevor ich es jetzt beende?
Sodass quasi keine Schuldbetrag entsteht?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
Sie haben zwei Möglichkeiten, wie Sie vorgehen können:
1. Neubewertung vornehmen:
Beim Mitarbeiter oder beim Mandanten unter Arbeitszeiten | Arbeitszeitkonto den Faktorschlüssel auf 1 Stundenlohn 1 ändern.
2. Da der Mitarbeiter austritt, müssen die rechtlichen Stunden als Einmalbezug mit Stammlohnart 461 ausgezahlt werden, wenn der Mitarbeiter diese Stunden nicht abfeiert.
Hierzu gibt es zwei Schritte:
vielen Dank Frau Kilic.
Dann werde ich das so machen.
Mit freundlichem Gruß